Zivilkammer
Die Spruchkörper bei den Landgerichten heißen Kammern. Soweit sie für privatrechtliche Auseinandersetzungen zuständig sind, heißen sie Zivilkammern. Sie bestehen grundsätzlich aus drei Berufsrichterinnen oder -richtern, die Kammer kann aber auch durch einen einzelnen Richter (Einzelrichter/in) handeln.