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Europäische Unterhaltsverordnung (Kapitel IV Abschnitt 1)
Kapitel IV Abschnitt 1 der EU-Verordnung Nr. 4/2009 (EuUnthVO) gilt ab 18.06.2011; gilt nicht im Verhältnis zu Dänemark und zu dem Vereinigten Königreich; gilt im Verhältnis zu den übrigen EU-Mitgliedstaaten; Vollstreckbarerklärung nicht erforderlich;