Aktueller Inhalt:
Arbeitsrecht ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler von Haupt-, Real-, und Gesamtschulen interessant, wenn Sie im Anschluss an die Schule eine Lehre beginnen wollen. Für diese Schülergruppe hat die Arbeitsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen ein Programm für eine Doppelstunde entwickelt. Anhand eines Beispielfalles erläutern Arbeitsrichterinnen und -richter, welche Rechte und Pflichten nach Abschluss eines Lehrvertrages bestehen. Leiterinnen und Leiter von Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften können die Richterinnen und Richter als Gastdozenten in Ihren Unterricht einladen.
Die Einladungen von Dozentinnen und Dozenten ergehen bitte per E-Mail an eines der drei Landesarbeitsgerichte. Von dort aus wird man sich mit den Einladenden in Verbindung setzen.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf rechtskunde@lag-duesseldorf.nrw.de
Landesarbeitsgericht Hamm rechtskunde@lag-hamm.nrw.de
Landesarbeitsgericht Köln rechtskunde@lag-koeln.nrw.de
-
Zusatzangebot .pdf 22 kB
-
"Niko setzt sich durch" .pdf 779 kB
-
Paragraphensammlung .pdf 69 kB
Viele Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Haupt-, Real- und Sekundarschulen werden nach der Schule eine Lehre beginnen. Damit kommen sie auch mit dem Sozialrecht in Berührung. Im Rechtskundeunterricht kann für solche Schüler/-innen ein Schwerpunkt auf das Sozialrecht gelegt werden, damit sie um ihre Rechte und Pflichten wissen, wenn sie demnächst einen Ausbildungsvertrag abschließen und den Alltag eines Ausbildungsbetriebes teilen.
Die Sozialgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen hat deshalb für die Rechtskundeangebote in NRW ein kompaktes Programm von der Länge einer Doppelstunde entwickelt, mit dem insbesondere Schüler/-innen der Abschlussklassen von Haupt- und Realschulen die sozialrechtlichen Aspekte des Eintritts in die Arbeitswelt nahe gebracht werden können.
Leiterinnen und Leiter von Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften können eine Sozialrichterin oder einen Sozialrichter für eine Doppelstunde zum Thema „Sozialrecht in der Ausbildung - Was sollte man wissen?" als Gastdozenten in ihren Unterricht einladen.
Die Einladungen von Dozentinnen und Dozenten ergehen bitte per E-Mail an das Landessozialgericht. Von dort aus wird man sich mit den Einladenden in Verbindung setzen.
Landessozialgericht Essen rechtskunde@lsg.nrw.de
Teilen Sie bitte in Ihrer E-Mail mit, wer Sie sind, an welcher Schule, in welcher Stadt Sie unterrichten, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie dort unterrichten. Selbstverständlich benötigt man auch Ihre Kontaktdaten, um mit Ihnen einen Termin abzustimmen.
-
FAQ Sozialgerichtsbarkeit .pdf 20 kB
-
Fallbeispiel Sozialrecht .pdf 90 kB
-
Paragraphensammlung zum Fallbeispiel .pdf 22 kB