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Übersicht

Überblick über den Aufbau der Staatsanwaltschaften



Welche Behörden gehören zu den Staatsanwaltschaften?

Die Staatsanwaltschaften sind selbstständige Behörden, die weder zur rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 Grundgesetz (GG) noch zu den klassischen Verwaltungsbehörden gehören, sondern als Justizbehörden anzusehen sind. Sie sind einerseits ein selbstständiges Organ der Strafverfolgung, andererseits der Aufsicht und Weisung des Justizministeriums unterstellt (sog. externes Weisungsrecht).

Staatsanwaltschaftliche Behörden sind:

Die Staatsanwaltschaften. Sie haben insbesondere die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen und dazu die Ermittlungen zu leiten und - mit Hilfe weiterer Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei - , durchzuführen. Die örtliche Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft entspricht derjenigen des gleichnamigen Landgerichts. In Nordrhein-Westfalen gibt es 19 Staatsanwaltschaften, und zwar im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf in Duisburg, Düsseldorf, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal, im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm in Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen sowie im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln in Aachen, Bonn und Köln. Einige der jeweils von einer Leitenden Oberstaatsanwältin oder einem Leitenden Oberstaatsanwalt geführten Staatsanwaltschaften haben Außenstellen, beispielsweise die Staatsanwalt Kleve in Moers oder die Staatsanwaltschaft Dortmund in Hamm.

Was ist ein "Amtsanwalt"?

Was ist ein "Amtsanwalt"?

  • In einigen Bundesländern (Berlin, Hessen) gibt es daneben auch noch Amtsanwaltschaften, die von einer Oberstaatsanwältin oder einem Oberstaatsanwalt geleitet werden und für die Verfolgung bestimmter Fälle der mittleren und einfachen Kriminalität zuständig sind. In den meisten Bundesländern wie auch in Nordrhein-Westfalen sind diese Aufgaben jedoch in die Staatsanwaltschaften integriert und werden dort von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten wahrgenommen (Ausnahme: Bayern, wo Amtsanwältinnen und Amtsanwälte nicht mehr vorgesehen sind).
  • Die Generalstaatsanwaltschaften sind als Mittelbehörden unmittelbar dem Ministerium der Justiz unterstellt. In Nordrhein-Westfalen gibt es Generalstaatsanwaltschaften in Düsseldorf, Hamm und Köln. Sie werden jeweils von einer Generalstaatsanwältin oder einem Generalstaatsanwalt geleitet und führen die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres Bezirks, der jeweils dem Bezirk des gleichnamigen Oberlandesgerichts entspricht.
  • Schließlich ist die Generalbundesanwaltschaft zu nennen. Ihr obliegt zum einen die Strafverfolgung in Fällen von besonderer Bedeutung wegen bestimmter, in § 120 Abs. 1, 2 GVG aufgeführter Staatsschutzdelikte. Außerdem wirkt sie als Staatsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof in allen von diesem zu entscheidenden Strafsachen mit und stellt die Verfahrensanträge. Geleitet wird die Generalbundesanwaltschaft von der Generalbundesanwältin bzw. dem Generalbundesanwalt.