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Die Sozialgerichtsbarkeit

Aufgaben und Zuständigkeiten der Sozialgerichtsbarkeit.

Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine eigenständige Gerichtsbarkeit. Ihre Gerichte kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der meisten Sozialverwaltungen. Damit dienen sie im Wesentlichen dem Schutz der sozialen Rechte des Bürgers.

Die Sozialgerichtsbarkeit besteht gleichgeordnet neben den anderen Gerichtsbarkeiten: den Zivil- und Strafgerichten, den Arbeitsgerichten, den Finanzgerichten und den Verwaltungsgerichten.

Nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) sind die Sozialgerichte für Streitfälle in vielen Bereichen des Sozialrechts ausschließlich zuständig:

Nach obenAufgaben der Sozialgerichte

Die Sozialgerichte sind im Allgemeinen zuständig für Rechtsstreite über gesetzliche Sozialleistungen.

Das sind zunächst Angelegenheiten der Sozialversicherung. Dazu gehören:

  • die Krankenversicherung
  • die Pflegeversicherung
  • die Rentenversicherung
  • die Unfallversicherung

Fällt die Sozialhilfe in den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte?

Weitere wesentliche Bereiche, über die die Sozialgerichte entscheiden, sind

  • die Absicherung bei Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • das Schwerbehindertenrecht
  • das Soziale Entschädigungsrecht (z.B. Kriegsopferversorgung, Opferentschädigung, usw.)
  • die Sozialhilfe
  • das Vertragsarztrecht

Zu diesen neun wesentlichen Sozialrechtsgebieten finden Sie am Ende der Grundsätze jeweils eine eigene Seite mit einer kurzen Einführung.

Die Sozialgerichte sind darüber hinaus für einige nicht so häufig vorkommende Streitfälle im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören Streitigkeiten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, dem Bundeselterngeldgesetz und (seit 01.01.2005) dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Es gibt allerdings auch Angelegenheiten des Sozialrechts, für die nicht die Sozialgerichte sondern die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Das gilt vor allem für die Kriegsopferfürsorge sowie das Kinder- und Jugendhilferecht.