Ergänzungsvorbereitungsdienst nach dem JAG a.F.

  • Für Kandidatinnen und Kandidaten, die den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, beträgt der Ergänzungsvorbereitungsdienst in der Regel 4 Monate.
  • Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die nach mündlicher Prüfung die Prüfung nicht bestanden haben, bestimmt der Prüfungsausschuss die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes.
  • Die Organisation des Ergänzungsvorbereitungsdienstes obliegt den Oberlandesgerichten.
  • Die Klausuren im Wiederholungsversuch sind im letzten Monat des Ergänzungsvorbereitungsdienstes zu schreiben.