Für Kandidatinnen und Kandidaten, die den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, beträgt der Ergänzungsvorbereitungsdienst in der Regel 4 Monate.
Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die nach mündlicher Prüfung die Prüfung nicht bestanden haben, bestimmt der Prüfungsausschuss die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes.
Die Organisation des Ergänzungsvorbereitungsdienstes obliegt den Oberlandesgerichten.
Die Klausuren im Wiederholungsversuch sind im letzten Monat des Ergänzungsvorbereitungsdienstes zu schreiben.