Aktueller Inhalt:
Der Zutritt zum Gebäude des Ministeriums der Justiz Martin-Luther-Platz 40 ist ausschließlich den Prüflingen und den zugelassenen Zuhörerinnen und Zuhörern gestattet. Zur Gewährleistung eines würdigen Erscheinungsbildes des Hauses wird gebeten, im Anschluss an die Prüfung vor dem Gebäude keine Abfälle (Flaschen, Becher etc.) zurückzulassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.