Aktueller Inhalt:
Ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Inhaftierten und Verwahrten weist eine Verschuldungsproblematik auf. Die Überschuldung von Inhaftierten und Verwahrten stellt ein großes Wiedereingliederungshemmnis dar und bildet im Zusammenwirken mit anderen Ursachen, beispielsweise einer Lebenskrise, einen erheblichen kriminogenen Faktor. Die Betroffenen können diese Problemlage nicht allein bewältigen und benötigen professionelle Beratung.
Der Justizvollzug Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, Schuldnerberatung anzubieten. Es soll sichergestellt sein, dass im Zuge des Übergangsmanagements alle Inhaftierten und Verwahrten sowohl Schuldnerberatung als auch die Möglichkeit zum Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch nehmen können.
Durch interne hauptamtliche Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater und durch Kooperationen mit örtlichen Trägern und Vereinen werden allgemeine Schuldnerberatung, sozialpädagogisch ausgerichtete Präventionsangebote, konkrete Regulierungsmaßnahmen bis hin zur Vorbereitung und Durchführung von Insolvenzverfahren angeboten.
Der Fachbereich Sozialarbeit koordiniert und steuert das landesweite Angebot der Schuldnerberatung in den Vollzugsanstalten, vernetzt alle beteiligten Akteurinnen uns Akteuren und berät die Vollzugsanstalten bei der Gewinnung von externen Leistungsträgern.
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