Die Partnerschaft und das Partnerschaftsregister
Allgemeines und Beschreibung des Registers
Was ist eine Partnerschaft im Sinne des Gesellschaftsrechts?
Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe, z. B.
- Rechtsanwälte,
- Wirtschaftsprüfer,
- Steuerberater,
- Ärzte,
- Architekten
zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.
Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden kann.
Die für die Partnerschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).
Welche Aufgabe hat das Partnerschaftsregister?
Aufgabe des bei den Amtsgerichten geführten Partnerschaftsregisters ist es, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft zu offenbaren. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs mit der Partnerschaft.
Wo werden die Partnerschaftsregister geführt?
In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister nur bei dem Amtsgericht Essen für das gesamte Land geführt.
Welche Angaben sind aus dem Partnerschaftsregister ersichtlich?
Dem Partnerschaftsregister sind zu entnehmen:
- Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
- die Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
- die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
- die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- die Auflösung der Partnerschaft
- das Erlöschen der Partnerschaft
In welcher Form müssen die zur Eintragung in das Partnerschaftsregister erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden?
Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch sämtliche Partner, welche dem Registergericht in notariell beglaubigter Form elektronisch einzureichen ist, § 5 Abs. 2 PartGG
Wo erfolgen Bekanntmachungen von Eintragungen in das Partnerschaftsregister?
Alle Eintragungen im Partnerschaftsregister werden in dem von der Landesjustizverwaltung für das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bekannt gemacht, § 5 Abs. 2 PartGG
Verantwortlich: Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, Stand: 2025