Verfahrensbeschreibung RegisSTAR
Eine kurze Beschreibung des Verfahrens und der Funktionen von RegisSTAR sind hier zu finden.
Entgegennahme von Anmeldungen und Dokumenten
Anmeldungen und Dokumente sind in Handelsregisterangelegenheiten nach § 12 HGB und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen seit dem 01.01.2007 ausschließlich in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bei den Registergerichten einzureichen. Die Fachanwendung RegisSTAR übernimmt diese Dokumente sowie die gleichzeitig übermittelten strukturierten Daten (XJustiz-Format) zur weiteren Verarbeitung und Verwaltung, um die Registereintragungen und die elektronisch eingereichten Dokumente zum Abruf über das Internet bereit zu stellen.
Produktion und Verwaltung von Registerdaten
Ein wesentlicher Vorteil der elektronischen Registerführung ist, dass alle Daten nur einmal aufgenommen werden müssen und fortan beliebig oft abgerufen und weiterverarbeitet werden können. Die Aufnahme der Daten erfolgt im Wege der Vorerfassung vorwiegend durch die Servicekräfte; RegisSTAR ermöglicht mittels RegisPOST die automatisierte Übernahme der von den Notaren übermittelten strukturierten Daten und stellt für die Nachbearbeitung sowie die Vorbereitung eines Eintragungsentwurfes geeignete Eingabemasken zur Verfügung.
Für diesen Workflow bietet RegisSTAR folgende Funktionen:
- Datenübernahme aus dem EGVP
- automatische Führung des AR-Registers
- komfortable Fallbearbeitung durch sinnvolle Menüsteuerung bis hin zur Eintragung und Übernahme der Dokumente in den Registerordner
- intelligente Freivermerksprüfung
- gesteuerte Kostenberechnung
- Bereitstellung landesweiter, gerichtsspezifischer und eigener Textbausteine
- erleichtertes, größtenteils automatisches Erstellen von Schriftstücken (Mitteilungen, Verfügungen, Bekanntmachungen, amtlichen und nichtamtlichen Ausdrucken) mittels eigenen Dokumenteneditors
- Versand von Schriftstücken über das EGVP
- Suchfunktionen, auch mit Alias-Namen
- Anzeige des elektronischen Registerblattes in aktueller und chronologischer Form sowie des historischen Registerblattes
- Aufruf der elektronisch eingereichten Dokumente
- Fristenkontrolle
- automatisches Erstellen von Veröffentlichungen
- Statistikfunktionen
In Nordrhein-Westfalen wird die elektronische Registerführung in einer sogenannten verteilten Lösung betrieben. Das bedeutet, dass für jedes Registergericht ein Produktionsserver existiert. Er bietet alle vor Ort benötigten Funktionen für ein Registergericht, die für die maschinelle Führung des Registers notwendig sind.
Die elektronischen Registerblätter auf dem Produktionsserver sind eine Kopie des Registers im Rechtssinne; vergleichbar mit den Handblättern im Hauptband der früheren in Papier geführten Registerakten. Registerakten.
Mit der elektronischen Signierung einer Eintragung werden die Daten von den Produktionsservern in die Datenbank des Zentralservers, welcher bei IT-NRW in Hagen steht, übertragen. Auf dem Zentralserver befindet sich das elektronische Register im Rechtssinne. Dort erfolgt die dauerhafte und unveränderliche Speicherung der Daten und Dokumente im Registerordner.
Eine besondere Veröffentlichung der im Register vorgenommenen Eintragungen ist nicht mehr vorgesehen. Vielmehr gilt als Bekanntmachung nach § 10 Abs. 1 HGB deren erstmalige öffentliche Abrufbarkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 HGB.
Die Eintragung kann nach Freigabe kostenlos von jedermann auf derim Internetseite des „Gemeinsamen Registerportals der Länder“ eingesehen werden (www.handelsregister.de). Kostendaten werden über eine Schnittstelle an das IT-Kostenverfahren JUKOS übermittelt.
Einsichtnahme und elektronische Auskunft über das Internet rund um die Uhr
Das interessierte Publikum kann über das Internet (www.handelsregister.de) in das elektronische Register sowie die elektronisch eingereichten und vom Registergericht freigegebenen Dokumente Einsicht nehmen. Die Internetrecherche wird durch eine komfortable Anzeige und Druckfunktionen der Registerblätter unterstützt. Registerblätter können als aktueller, chronologischer und/oder historischer Ausdruck abgerufen werden. Die Recherche über www.handelsregister.de ist kostenlos, dies umfasst auch den kostenlosen Abruf von Dokumenten (Anmeldungen, Gesellschaftsverträge, Protokolle/Beschlüsse, Gesellschafterlisten, etc.). Der WWW-Server bedient auch die externen Einsichtnehmer kostenlos in allen 30 Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen (Terminal im Publikumsbereich).
Interne Einsichtnehmer (Mitarbeiter der Gerichte und zugelassene Behörden) können, soweit ein Zugang zum LVN besteht und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, zusätzlich den gesamten Registerinhalt in Nordrhein-Westfalen über das Landesportal recherchieren.