Ordnungswidrigkeiten
Die Gerichtsbarkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten und ihre Verfolgung: Wesen einer Ordnungswidrigkeit, insbesondere Geldbuße als Folge einer Ordnungswidrigkeit. Keine Vorbestrafung bei Verhängung einer Geldbuße. Verwaltungsbehörden verfolgen in der Regel Ordnungswidrigkeiten, Gerichte nur, wenn Einspruch eingelegt wird.
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Ordnungswidrigkeiten
Was ist eigentlich eine Ordnungswidrigkeit und wer verfolgt diese?
Eine Vielzahl von Gesetzen, etwa das Straßenverkehrsgesetz oder das Waffengesetz, enthalten Bestimmungen, die regeln, welches Verhalten als sogenannte Ordnungswidrigkeit anzusehen und insoweit mit einer Geldbuße zu belegen ist, so z.B. § 24a Straßenverkehrsgesetz.
Die Geldbuße als Folge von Ordnungswidrigkeiten ist mit der Strafe als Folge einer Straftat miteinander verwandt. Denn beide stellten strafende Antworten auf unerlaubtes Verhalten dar. Im Unterschied zur Strafe werden Geldbußen jedoch für weniger schwerwiegende Rechtsbrüche (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) angeordnet. Anders als bei Strafe ist man bei Auferlegung einer Geldbuße in deinem Fall "vorbestraft", d.h. es erfolgt keine Eintragung in das Bundeszentralregister.
Geldbußen werden deshalb in aller Regel auch nicht von Strafgerichten, sondern von Verwaltungsbehörden in Form eines Bußgeldbescheides verhängt.
Zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es erst, wenn Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Die Gerichte verfolgen dann - ebenso wie die Strafgerichte - die Aufgabe, in einem geordneten Verfahren durch richterliche Entscheidung darüber zu befinden, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen worden und diese deshalb mit einer Geldbuße zu ahnden ist.
Verantwortlich: Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Stand: 2025