Strafgesetzbuch
Quelle: Justiz NRW

Strafrecht

Die Strafgerichtsbarkeit und ihre Aufgabe

Strafvorschriften enthalten Verbote und Gebote und dienen insoweit dem Schutze der Einzelnen und der Gemeinschaft. Die Durchsetzung der Strafvorschriften erfolgt durch die Strafgerichtsbarkeit. Die Strafgerichte befinden über Schuld oder Nichtschuld.

Was bedeutet Strafgerichtsbarkeit und wozu dient sie?

Das Strafgesetzbuch (StGB) und eine Vielzahl anderer Gesetze, wie zum Beispiel das Betäubungsmittelgesetz oder das Straßenverkehrsgesetz, enthalten Vorschriften, die festlegen, welches Verhalten unter Strafandrohung verboten ist und welche Strafen bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen, z.B. § 223 StGB

Mit den Strafvorschriften verfolgt der Staat die wichtige Aufgabe, Güter der Gemeinschaft sowie der und des Einzelnen zu schützen und hierdurch ein gedeihliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu sichern. Diese Aufgabe kann aber nur erfüllt werden, wenn die Vorschriften nicht nur "auf dem Papier" stehen, sondern im Falle eines Verstoßes auch durchgesetzt werden.

In dieser Hinsicht erfüllt die Strafgerichtsbarkeit die Aufgabe, die Strafvorschriften durchzusetzen, d.h. einen entsprechenden Verstoß gegen Strafvorschriften zu verfolgen und abzuurteilen. Dies geschieht in einem nach genauen Regeln ablaufenden Strafverfahren.

Dabei haben die Strafgerichte die Aufgabe, die Schuld oder Nichtschuld der oder des Angeklagten festzustellen und aufgrund dessen ein gerechtes Urteil zu fällen. Da ein Strafverfahren für Beschuldigte einen belastenden Eingriff bedeutet, muss gewährleistet werden, dass die Beschuldigten durch das Verfahren nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar in ihren Belangen beeinträchtigt werden. Daneben sind auch die Interessen sämtlicher anderer Beteiligten zu achten und in Ausgleich zu bringen.

Vor diesem Hintergrund regeln strikte Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) den Verfahrensablauf und ziehen in dieser Hinsicht genau die Grenzen der staatlichen Eingriffsbefugnisse. Hierin sind außerdem auch die Rechte der Beteiligten geregelt, die das Gericht zu achten hat. 


Lesen Sie hierzu die Erläuterungen zu den einzelnen Verfahrensabschnitten im Strafprozess.

Verantwortlich: Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Stand: 2025