
Hamm: Recht der freien Berufe (Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung)
Rechtsstreitigkeiten aus der Berufstätigkeit der rechts-, steuer-, und wirtschaftsberatenden Berufe werden am Oberlandesgericht Hamm konzentriert.
Das OLG Hamm ist landesweit zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Berufstätigkeit der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe. Diese Konzentration sorgt dafür, dass Fachfragen, die die Berufsausübung und die berufliche Verantwortung betreffen, durch spezialisierte Senate entschieden werden.
Die Beurteilung von Streitfällen über berufliche Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfen sowie Fragen ihrer Vergütung erfordern ein hohes Maß an rechtlicher Expertise. Die Konzentration dieser Verfahren am OLG Hamm gewährleistet eine konsistente und fachkundige Rechtsprechung, die nicht nur der Ordnung innerhalb der Berufsstände dient, sondern auch das Vertrauen in die jeweiligen Berufe stärkt.
Auch berufsgerichtliche Verfahren werden am Standort Hamm bearbeitet. Verfahren gegen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, in denen Pflichtverletzungen nach dem Steuerberatergesetz (StBerG) geahndet und Maßnahmen wie Verwarnungen, Verweise oder im schwerwiegenden Fall ein Berufsverbot verhängt werden können, sind ab dem 01.01.2026 in zweiter Instanz landesweit beim OLG Hamm konzentriert. Daneben hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen als oberstes Landesgericht für berufsrechtlicher Fragen der Anwaltschaft seinen Sitz beim OLG Hamm. In seinen beiden Senaten wirken neben Vertreterinnen und Vertretern der Anwaltschaft auch Richterinnen und Richtern des OLG Hamm mit und bringen ihre Expertise ein.