Mann / Verbraucherschutz Suchfeld
Quelle: Panthermedia / wsf pan

Hamm: Verbraucherschutz, Umwelt, Energie, Landwirtschaft

Am Oberlandesgericht Hamm werden Verfahren in den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt, Energie und Landwirtschaft konzentriert.

Die Zuständigkeitskonzentrationen für Verfahren in den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt, Energie und Landwirtschaft im Bezirk des OLG Hamm stärken die Spezialisierung und Effizienz der Rechtsprechung. Durch die Bündelung der Verfahren wird die fachliche Kompetenz vertieft. Die Spezialisierung gewährleistet, dass komplexe rechtliche Fragestellungen, wie etwa die Haftung bei Umwelt- und Produktschäden oder die Ansprüche aus Verbraucherschutzverfahren, mit besonderer Expertise entschieden werden. 


Die Zuständigkeit für Verbandsklagen von Verbraucherzentralen und anderen Verbraucherverbänden sowie Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten liegt in Nordrhein-Westfalen zentral beim OLG Hamm. Beispiele hierfür sind Rechtsstreitigkeiten über als überhöht angesehene Kontogebühren oder als unzulässig bewertete Preisklauseln in Verträgen, bei denen Verbraucherverbände im Interesse einer Vielzahl betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher als Kläger auftreten. Ebenso sind Verfahren betroffen, in denen Unternehmen für fehlerhafte oder irreführende öffentliche Kapitalmarktinformationen haftbar gemacht werden. 


Klimaschutz und Energiewende sind wichtige Themen unserer Zeit, die auch neue rechtliche Herausforderungen bieten. Bereits seit 2022 sind in Nordrhein-Westfalen alle Zivilprozesse mit einem Streitwert von mehr als 100.000 Euro, die Anlagen der erneuerbaren Energien – wie Windräder, Solar-, Fernwärme- und Biogasanlagen – betreffen, im Bezirk des OLG Hamm konzentriert. Die Verfahren werden bei den Landgerichten Essen und Bielefeld von spezialisierten Kammern, die bundesweit als erste über eine entsprechende Sonderzuständigkeit verfügen, bearbeitet. In zweiter Instanz entscheidet über diese Verfahren ein Fachsenat des OLG Hamm.


Mit weiteren Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt und Energie befasst sich das OLG Hamm als landesweit zuständiges Berufungsgericht. Hierzu zählen Streitigkeiten über die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas, Wasserstoff und Fernwärme ebenso wie Streitfälle über mögliche Entschädigungen aufgrund von Umweltschäden, etwa nach dem Umwelthaftungsgesetz, sowie über produktspezifische Gefährdungshaftungsansprüche, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz. Damit wird gewährleistet, dass auch in diesen Bereichen komplexe rechtliche Fragestellungen mit besonderer Expertise und konsequenter Rechtsanwendung entschieden werden. 


Auch für Landwirtschaftssachen, die oft sowohl rechtlich als auch tatsächlich anspruchsvolle Fragestellungen betreffen, ist das OLG Hamm in zweiter Instanz landesweit zuständig. Beispielsweise können Rechtsstreitigkeiten über Landpachtverträge, die Genehmigung von Hofübergabeverträgen oder die Auslegung agrarrechtlicher Normen besonders qualifiziert entschieden werden. Die gebündelte Zuständigkeit beim OLG Hamm stellt sicher, dass die Entscheidungen auf fundierter Fachkenntnis basieren, die sowohl wirtschaftliche als auch agrarrechtliche Aspekte angemessen berücksichtigt.
 

Landgericht Essen
Erneuerbare Energien.

Landgericht Bielefeld
EEG: Effzient. Wirtschaftlich.