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Sponsoring

Quelle: Justiz NRW

Sponsoring, Spenden und Schenkungen

Justiz in Nordrhein-Westfalen informiert über Sponsoring und erhaltende Spenden

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen informiert über Zuwendungen ab 1000,- Euro.

Die Öffentlichkeit erwartet Transparenz vor allem dann, wenn Sponsoren die Tätigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen.

Sponsoring bedeutet Zuwendung von Finanzmitteln, Sach- und/oder Dienstleistungen durch Private (Sponsoren) an eine Einzelperson, eine Gruppe von Personen, eine Organisation oder Institution (Gesponserte), mit der auch eigene (unternehmensbezogene) Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.

Spenden und Schenkungen sind unentgeltliche Zuwendungen, bei denen das Motiv der Förderung der jeweiligen Behörde oder Einrichtung dominant ist und mit denen uneigennützige Ziele verfolgt werden; die oder der Zuwendende erwartet keine Gegenleistung, nicht einmal eine Kommunikation.

Näheres regeln Verwaltungsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung, zu finden im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - IR 12.02.02 - v. 20.8.2014, sowie die ergänzenden Regelungen für die Genehmigung von Sponsoringmaßnahmen sowie Spenden/Schenkungen im Bereich der Justiz in der AV des JM vom 4. Dezember 2012 (4027 - Z. 4) - JMBl. NRW S. 335 - in der Fassung vom 5. April 2017 - JMBl. NRW S. 95 -.


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