Art. 91c GG – Möglichkeiten übergreifender Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik und angemessene Beteiligung der Justiz
a) Zusammenarbeit der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder
(Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen und Bund)
Art. 91c GG – Möglichkeiten übergreifender Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik und angemessene Beteiligung der Justiz
b) Angemessene Beteiligung der Justiz im IT-Planungsrat
(Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen und Sachsen)
Benennung von drei Mitgliedern des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ-Stiftung)
(Berichterstattung: Hamburg)
Zwischenbericht der gemeinsamen Kommission der JuMiKo und der ASMK zur Erarbeitung von Änderungsvorschlägen auf dem Gebiet des Sozialrechts
(Berichterstattung: Berlin)
Sicherungsverwahrung – Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 – Bericht der Arbeitsgruppe
(Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen)
Rechtsstaatlicher Handlungsbedarf zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich
(Berichterstattung: Hamburg)