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Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in der Führungsaufsicht nach § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB – Abschluss eines Staatsvertrages über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) sowie einer Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung eines Systems der EAÜ) (Berichterstattung: Hessen und Bayern)