Aktueller Inhalt:
Die Ausbildung des künftigen juristischen Nachwuchses modern, attraktiv und zukunftsorientiert zu gestalten, ist eine Daueraufgabe der Justizverwaltung. Die Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalens vom 11. März 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2021 (GV.NRW S. 1475), sowie dem Deutschen Richtergesetz in der Bekanntmachung vom 19. April 1972, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154). Als Anleitung für die Ausbildung in der Einzelausbildung und bei den Arbeitsgemeinschaften dienen Ausbildungspläne.
Hier können Sie die aktuellen Gesetze und Gesetzesmaterialien abrufen sowie sich über Inhalt und Themen der Juristenausbildung informieren.