AuRegis - Elektronische Registerführung
Weiterentwicklung und Zusammenführung der Fachverfahren RegisSTAR und AUREG
Weiterentwicklung der IT-Fachverfahren Aureg und RegisSTAR zur elektronischen Führung der Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister für alle 16 Bundesländer
-
Hier gelangen Sie zu einer kleinen Präsentation
Ziel des Projekts
Das Projekt AuRegis hat die Entwicklung und Weiterentwicklung eines bundeseinheitlichen Verfahrens zur elektronischen Führung des Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und zukünftig auch des Stiftungsregisters zum Ziel.
AuRegis ist eine Register-Software, die für den Bund und alle 16 Länder entwickelt wird.
Mit AuRegis werden die bislang eingesetzten Register-Fachverfahren RegisSTAR und AUREG zu einem einheitlichen Fachverfahren für alle 16 Länder zusammengeführt. Zudem wird für den Bund das zum 01.01.2028 neu einzuführende Stiftungsregister ebenfalls mit AuRegis realisiert.
Beschreibung des Projekts
In den 16 Ländern werden die Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister in den Registergerichten mit zwei verschiedenen Software-Systemen (RegisSTAR und AUREG) bearbeitet.
Beide Systeme weisen einen hohen Reife- und Automatisierungsgrad auf. Die technische Basis beider Systeme nähert sich jedoch dem Ende ihres Lebenszyklus und muss modernisiert werden. Im Jahr 2011 wurde daher die Entscheidung getroffen, die Fachverfahren AUREG und RegisSTAR zu einem neuen modernen Registerfachverfahren zusammenzuführen. Dies soll mit AuRegis auf Basis einer fachverfahrensübergreifenden Infrastruktur und auf Basis von länderübergreifenden IT-Architekturmodellen in einer serviceorientierten Architektur (soA) der Justiz durch ein modulares System realisiert werden.
AuRegis soll die Vorsysteme unter Übernahme der darin geführten Daten weiterführen. Dabei sind die unterschiedlichen Referenzarchitekturen der Länderverbünde mit zu berücksichtigen. Die Entwicklung erfolgt dabei in mehreren Phasen (Iterationen).
Projektverlauf
Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik vom 15./16. Mai 2013 wurden die Landesjustizverwaltungen Bayern und Nordrhein-Westfalen kommissarisch beauftragt, eine IT Grundarchitektur zu beschreiben, um das modernisierte Register-Fachverfahren AuRegis sowie das Datenbankgrundbuch unter gleichen Bedingungen betreiben zu können. In dessen Folge wurde 2014 ein Dienstleister mit der Projektinitialisierung und Spezifizierung der Kernfunktionen des Registerfachverfahrens zur beauftragt (Iteration 0).
Die Entwicklungsarbeiten im Sommer 2016 ( Iterationen 1 bis 3). Zunächst wurden insbesondere das Registerkernsystem sowie Basismodule entwickelt. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit dem Projekt dabag (Datenbankgrundbuch) die Basiskomponenten modelliert und entwickelt.
In den Iterationen 4 und 5 lag der Schwerpunkt auf der Anbindung der Infrastruktursysteme und der Migration von Daten und Akteninhalten der Vorsysteme. Schwerpunkt der Iteration 6 war die Vorbereitung der ersten Pilotierung von AuRegis am Amtsgericht Coesfeld. Darüber hinaus musstedie Umsetzung der umfangreichen Registerreformen (DiRUG, UmRUG, OZG, MoPeG) vorbereitet werden. Am Ende der Iteration 6 wurden zur Prüfung der Software zwei gemeinsame Abnahmetestcamps beim Entwickler in Essen durchgeführt, bei dem ein neues Software-Release zur Teilabnahme bereitgestellt wurde. Auch wurde AuRegis einem umfassenden Barrierefreiheitstest unterzogen.
Ab Mitte April 2023 befand sich das Projekt in der Iteration 7, deren Schwerpunkte die weitere Vorbereitung der Fachverfahren auf die umfangreichen Registerreformen sowie die Durchführung der ersten Pilotierung am Amtsgericht Coesfeld waren. Der Go Live für die Pilotierung erfolgte am 03.07.2023 durch die erfolgreiche Inbetriebnahme von AuRegis am Amtsgericht Coesfeld. Zuletzt wurde in der Iteration 7 das neu geschaffene Gesellschaftsregister rechtzeitig zum 01.01.2024 eingeführt.
Seit den Iterationen 8 und 9 liegt der Schwerpunkt in der Stabilisierung des Pilotbetriebs am Amtsgericht Coesfeld sowie die Vorbereitungen einer auf der Referenzumgebung 2 uneingeschränkt flächenrolloutfähigen AuRegis-Version. Darüber hinaus wurde schwerpunktmäßig an der Umsetzung des Stiftungsregisters gearbeitet.
Kontakt Projektgruppe AuRegis
Die Geschäftsstelle der Projektgruppe AuRegis können Sie über die E-Mail-Adresse auregis@olg-hamm.nrw.de erreichen.
Systemkontext
In dem bisherigen Fachverfahren RegisSTAR sind sämtliche Anforderungen an eine elektronische Registerführung integriert (sog.„monolithisches Architektur“). Das neue Fachverfahren AuRegis hingegen folgt einem modularen Systemmodell (sog. „serviceorientierten Architektur (soA) „) . Bei dem Designprinzip einer serviceorientierten Architektur (soA) werden Dienste unabhängig voneinander und nur lose gekoppelt zueinander entwickelt, sodass die Dienste unabhängig und wiederverwendbar sind. Eine soA ermöglicht es so, komplexe Systeme flexibel und skalierbar zu gestalten, da nur einzelne Dienste an neu hinzukommende Anforderungen angepasst werden müssen. Die modularen Dienste können durch ihre lose Kopplung zudem in anderen IT Projekten der Justiz eingesetzt werden.
Das neue Fachverfahren AuRegis besteht daher aus dem Registerkernsystem sowie aus weiteren Modulen und Komponenten. Zu dem AuRegis Gesamtsystem gehören:
Die Fachmodule enthalten die fachspezifischen Funktionalitäten eines Registers und stellen das Registerkernsystem dar. Fachmodule wie z. B. die Administration, die Register- und Registerblattverwaltung, die Statistik und das Fachmodul Veröffentlichung beinhalten eine klar abgegrenzte fachliche Funktionalität, die zur Kernfunktionalität des Registerkernsystems gehören und über eine festgelegte Schnittstelle verwendet werden.
Basismodule realisieren ebenfalls abgegrenzte fachliche Funktionalitäten, sind jedoch nicht nur für AuRegis, sondern für die Weiterverwendung durch andere Fachverfahren geeignet. Im Gegensatz zu Basiskomponenten werden Basismodule jedoch vorerst nur von AuRegis benötigt bzw. für AuRegis entwickelt. Zu den Basismodulen gehören bspw. die Kopienstelle und die Vorlagenverwaltung.
Basiskomponenten stellen übergreifende und wiederverwertbare Fachlogik für eine Reihe von Fachverfahren bereit und werden von AuRegis neben den Fachmodulen und Basismodulen benötigt. Im Gegensatz zum Basismodul wird eine Basiskomponente zumindest in zwei Fachverfahren tatsächlich eingesetzt. Basiskomponenten wie z. B. die Benutzerrechte-, Fristen- und Personenverwaltung, aber auch die Kostenbearbeitung, die Geschäftsverteilung und die Dokumentengenerierung beinhalten technische oder fachliche Funktionalitäten, die von mehreren Fachverfahren genutzt werden können. Deshalb müssen bei der Realisierung einer solchen Komponente die Anforderungen aller Fachverfahren berücksichtigt werden.
Infrastrukturkomponenten innerhalb der IT-Grundarchitektur der Justiz sind eigenständig verwendbare Softwaresysteme mit einer eigenen Bedienung, die über Schnittstellen an die Fachverfahren angebunden sind und allen Einsatzumgebungen zur Verfügung stehen. Eine Infrastrukturkomponente stellt technische Funktionalitäten bereit und wird in der Infrastruktur der Justiz client- bzw. serverseitig angebunden. Zu den Infrastrukturkomponenten gehören das Textsystem, der Aktenviewer, die Aufgabenliste bzw. das Dokumentenmanagementsystem und die Kommunikationsplattform.
Nachbarsysteme sind Schnittstellen zu anderen Systemen wie z. B. zum Gemeinsamen Registerportal der Länder, den Kassensystemen oder dem Register Service Bus (RSB) zur Mitteilung von Nachrichten an die europäische Plattform (ECP) im Rahmen der europäischen Registervernetzung (BRIS).
Projektorganisation
Die Projektorganisation beschreibt die strukturelle und personelle Zusammensetzung des Projekts, einschließlich der Gremien und Organisationseinheiten, die für die Planung, Steuerung, Koordination und Durchführung verantwortlich sind. In die Projektorganisation von AuRegis sind unter anderem eingebunden:
Der PLA ist das zentrale übergeordnete Entscheidungsgremium für das Projekt AuRegis. Er ist von den Ländern mit der Vertragsabwicklung beauftragt. Dem PLA obliegt die Planung und Steuerung des Projekts. Dem PLA gehören die Entscheidungsträger der Landesjustizverwaltungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an. Den Vorsitz führt das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Länderbeirat ist bei der Arbeitsgruppe Maschinell geführte Register der Bund-Länder-Kommission (BLK) angesiedelt. Durch den Beirat werden bei der strategischen Steuerung und Koordinierung die Interessen der nicht mit der Vertragsabwicklung beauftragten Länder berücksichtigt.
Das Architekturbüro ist eine mit Querschnittsthemen betraute Arbeitsgruppe. Das BLK-Architekturbüro wird beratend tätig und unterstützt bei der technischen und fachlichen Integration auf fachverfahrensübergreifender Ebene. Es macht Vorgaben, um die Konvergenz der Justizverfahren, insbesondere hier von AuRegis, zu wahren.
Die fünf eingerichteten Kernteams (Kern- und Nachbarsysteme, Ein-/Ausgänge und Akte, Vorbereitung der Produktion, Architektur und Gewerbeordnung) bestehen aus Justizmitarbeitenden aus allen Ländern sowie aus Mitarbeitenden des Entwicklers. Die Kernteams erarbeiten die fachlichen Anforderungen im Rahmen der einzelnen Entwicklungsphasen. Jedes Kernteam bearbeitet unterschiedliche Themenkomplexe im AuRegis-Projekt.
Die Projektleitung verantwortet die operative Umsetzung des durch den Projektlenkungsausschuss erteilten Projektauftrages und ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Befugnisse für eine ziel- und termingerechte Bereitstellung der gewünschten Projektergebnisse zuständig.