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Quelle: © panthermedia.net / Marko Volkmar

Zwangsversteigerungstermine im Web

Gesucht und gefunden: einfach Postleitzahl eingeben

Einen besonderen kostenfreien Service bietet die Justiz im Bereich der Zwangsversteigerungen. Hier können Sie sich über Termine im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, etc.) informieren.

 

Wie sämtliche Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auch das Amtsgericht Solingen die amtlichen Bekanntmachungen der Versteigerungstermine nur noch im Internet im Zwangsversteigerungsportal.

Dort können Interessenten in den meisten Fällen Gutachten, Exposees und Fotos einsehen und erhalten für Karten und Luftbilder einen vereinfachten Zugriff auf den Geodatenserver. Ferner können Immobilien aufgrund diverser Kriterien (z.B. Art des Objekts, Lage) gesucht werden.

Hier veröffentlichten wir für Sie als Service einen Schnellzugriff auf bis zu 10 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Solingen. Durch Anklicken der Objektart gelangen Sie direkt zu den detaillierten Informationen im Zwangsversteigerungsportal.

Objekt Termin
Haupthaus mit Hinterhaus (Anbau) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Brühler Straße 71, 42657 Solingen, Dorp
Verkehrswert: 818.000,00 €
zweigeschossiges Wohngebäude mit ehemaliger Gastsätte externer Link, öffnet neues Browserfenster
Schlicker Weg 36, 38, 38 a, 42659 Solingen, Dorp
Verkehrswert: 223.000 EUR
zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit 6 Wohneinheiten und Gastronomie externer Link, öffnet neues Browserfenster
Altenhofer Str. 13, 42719 Solingen, Wald
Verkehrswert: 129.000 €
Ein- bis Zweifamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Eckstumpf 15, 42719 Solingen, Gräfrath
Verkehrswert: 484.000,00 EUR
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung externer Link, öffnet neues Browserfenster
Lacher Str. 50, 42657 Solingen, Höhscheid
Verkehrswert: 615.000,- EUR
Einfamilienhaus mit Garage externer Link, öffnet neues Browserfenster
Schopenhauerstr.1, 42719 Solingen
Verkehrswert: 282.600,00 €
Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Kornstraße 27a, 42719 Solingen, Ohligs
Verkehrswert: s.o.
Zweifamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Ittertalstraße 34, 42719 Solingen, Wald
Verkehrswert: 212.000,- EUR
Mehrfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Bausmühlenstraße 17, 42719 Solingen, Wald
Verkehrswert: 364.413,00 EUR

Das bundesweite Portal für Zwangsversteigerungen (http://www.zvg-portal.de/) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Veröffentlichung der Versteigerungstermine und detaillierte Informationen zu den Immobilien


Allgemeine Informationen

In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.) Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen).
Die Versteigerung findet statt in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.

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Ablauf des Versteigerungstermins

Nach dem Aufruf und Feststellung der Sache (also um welches Objekt es geht) stellt der Rechtspfleger, der die Sitzung leitet, fest, welche Verfahrensbeteiligten erschienen sind. Danach folgt die Bekanntgabe der erforderlichen Grundstücksnachweisungen und die Feststellung der Versteigerungsbedingungen und des Geringsten Gebots (evtl. bestehen bleibende Rechte sowie das geringste Bargebot).
Sodann folgt die eigentliche Versteigerung mit der Mindestbietzeit von einer halben Stunde, in der Sie Gebote abgeben können. 
Nach dem Schluss der Versteigerung wird mit den Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags verhandelt. Ggfs. wird hiernach unmittelbar die Entscheidung über den Zuschlag durch Beschluss des Amtsgerichts verkündet. Das Gericht kann jedoch auch zur Entscheidung über den Zuschlag einen gesonderten Termin anberaumen. 
Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Ersteher Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Rechte und Pflichten des Eigentümers auf den Ersteher über.