Sicherstellung der zügigen Umsetzung des durch die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 vorrangig an den
Bundesgesetzgeber erteilten Auftrags, ein freiheitsorientiertes und
therapiegerichtetes Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln
und normativ festzuschreiben
(Berichterstattung: Berlin)