euunthvo-ex.pdf
Europäische Unterhaltsverordnung (Kapitel IV Abschnitt 2)
Kapitel IV Abschnitt 2 der EU-Verordnung Nr. 4/2009 (EuUnthVO) gilt ab 01.07.2007 im Verhältnis zu Dänemark; gilt nicht im Verhältnis zu Kroatien; gilt nur noch in Altfällen im Verhältnis zu den übrigen EU-Mitgliedstaaten; Vollstreckbarerklärung erforderlich; gilt im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nur noch für die Zeit vom 01.03.2002 bis zum 31.12.2020