
Quelle: Justiz NRW
Anstaltsbeiräte zu Gast im Ministerium der Justiz
Minister Dr. Limbach und Staatssekretärin Dr. Brückner besprachen aktuelle Themen des Justizvollzugs mit den Vorsitzenden der Anstaltsbeiräte
In diesem Jahr empfing Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach die Vorsitzenden der Beiräte bei den Justizvollzugsanstalten am 6. Februar 2025 zur jährlichen Besprechung im Ministerium der Justiz. Gemeinsam mit Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner bedankte er sich für die wertvolle Arbeit der Beiräte im nordrhein-westfälischen Justizvollzug.
„Sie sind nicht nur Beraterinnen und Berater für die Anstaltsleitungen, sondern auch wichtige Unterstützerinnen und Unterstützer bei der Resozialisierung der Gefangenen. Mit Ihrem Engagement tragen Sie zur erfolgreichen Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Menschen in die Gesellschaft bei. Ohne Ihre Hilfe, die Pflege von Kontakten zu örtlichen Behörden und Institutionen, aber besonders Ihre kontinuierliche Unterstützung, wäre diese Aufgabe weitaus schwieriger. Dafür möchte ich Ihnen meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen“, so Minister Dr. Limbach.
Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Justizvollzug bildeten den Kern des Austauschs. Der Minister sprach dabei auch die zum 1. Juli 2025 in Kraft tretende Neuregelung der Gefangenenvergütung an, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Anerkennung der Arbeit der Gefangenen umsetzt. Anschließend wurden die durch die Beiräte eingebrachten Themen aus der Praxis erörtert. Durch das Setzen eigener Themenschwerpunkte wurde erneut die Wichtigkeit der Beiratstätigkeit in den Justizvollzugsanstalten verdeutlicht.
In den 36 Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen sind etwa 250 Beiratsmitglieder tätig. Die Mitgliederzahl eines Anstaltsbeirats hängt von der Größe der jeweiligen Anstalt ab und variiert zwischen vier und dreizehn Mitgliedern. Der Rat der Stadt, der Städteregionstag bzw. der Kreistag benennt der Anstaltsleitung geeignete Personen für die Mitarbeit im Anstaltsbeirat. Die Amtsdauer des Beirates beträgt fünf Jahre.
Weitere Informationen zu den Anstaltsbeiräten:
https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/Justizvollzug/ehrenamt_und_engagement_im_justizvollzug/anstaltsbeiraete