Maßnahmenpaket Solingen: Neue Asylkammern bei den Gerichten nehmen ihre Arbeit auf
Bei den Verwaltungsgerichten in Köln, Gelsenkirchen und Minden haben drei neue Asylkammern ihre Arbeit aufgenommen. Dafür wurden neun neue Planstellen für Richterinnen und Richter und sechs Stellen für Servicekräfte geschaffen, die zweckgerichtet die Bearbeitung neu eingehender Asylverfahren übernehmen.
Die Justiz setzt damit einen Beschluss aus dem Maßnahmenpaket „Sicherheit, Migration, Prävention“ nach dem Terroranschlag von Solingen um
Nach Zuweisung der neuen Stellen an die Verwaltungsgerichte haben die örtlichen Gerichtspräsidien in Köln, Gelsenkirchen und Minden ausschließlich für das Asylrecht zuständige Spruchkörper eingerichtet. Außerdem sind diesen Gerichten als ausschließliche Zuständigkeit Asylverfahren aus den folgenden Herkunftsstaaten zugewiesen worden:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Neueingänge der Herkunftsstaaten Albanien und Serbien.
Verwaltungsgericht Köln: Neueingänge der Herkunftsstaaten Algerien und Marokko
Verwaltungsgericht Minden: Neueingänge der Herkunftsstaaten Angola und Pakistan; die Zuständigkeit für den Herkunftsstaat Irak wurde um weitere sechs Monate verlängert.
Mit Stand vom 1. Januar 2025 gibt es in Nordrhein-Westfalen insgesamt sechs reine Asylkammern an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf, Minden, Gelsenkirchen, Münster und Köln (zwei Asylkammern).
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Unsere Verwaltungsgerichte haben wir mit dem Maßnahmenpaket gezielt mit Personal verstärkt, um ihnen eine spezialisierte und effiziente Bearbeitung von Asylverfahren zu ermöglichen. Richterinnen und Richter erwerben an einem Standort geballtes Fachwissen über die Verhältnisse in bestimmten Herkunftsstaaten. Die Spezialisierung hilft die Dauer der gerichtlichen Asylverfahren zu verkürzen und schafft für die Betroffenen und den Staat zeitnah Rechtssicherheit, wer in Nordrhein-Westfalen Schutz beanspruchen kann.“