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Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt rechtmäßige Ausweisung eines ehemaligen IS-Terroristen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Ausweisung eines ehemaligen führenden Mitglieds der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) aus Deutschland für rechtmäßig erklärt. Ebenso bestätigt wurden begleitende aufenthaltsrechtliche Auflagen, darunter eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei, die Beschränkung des Aufenthalts auf eine bestimmte Stadt sowie die weitgehende Untersagung der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Das Gericht hat damit seine Eilentscheidung aus dem Mai 2024 bestätigt.

Zur Begründung führte die Kammer aus, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit die Ausweisung rechtfertigten. Vom Kläger gehe weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Diese überwiege die familiären Belange als Vater von sieben Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Die Aufenthaltsbeschränkung und die tägliche Meldeauflage sollen verhindern, dass der Kläger erneut Kontakt zur islamistisch-salafistischen Szene aufnimmt. Die Untersagung der Nutzung von Kommunikationsmitteln dient dem Schutz der inneren Sicherheit sowie dem Schutz Dritter. Vor seiner Inhaftierung hatte der Kläger eine große Reichweite in sozialen Medien und nutzte diese unter anderem zur Verbreitung extremistischer Inhalte.

Ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter Eingabe des Aktenzeichens 27 K 7349/23 aufgerufen werden.