
Erste Sicherheitskonferenz in der Justiz: Schutz der Bediensteten steht im Fokus
In der Justiz in Nordrhein-Westfalen setzen sich rund 43.000 Bedienstete tagtäglich für Recht und Ordnung ein. Bei der Durchsetzung des Rechtsstaats erleben sie im Dienstalltag nicht selten Beleidigungen, Bedrohungen und auch körperliche Gewalt. Auf Initiative des Ministeriums der Justiz sind am Donnerstag, 28. August 2025, in Düsseldorf Vertreterinnen und Vertreter aller drei Staatsgewalten zusammengekommen, um sich gemeinsam auf der ersten Sicherheitskonferenz in der Justiz über notwendige Schutzmaßnahmen auszutauschen und gemeinsam ein Zeichen gegen Gewalt im öffentlichen Dienst zu setzen.
Minister Dr. Benjamin Limbach: „Niemand, der im Dienst des Rechts steht, muss Übergriffe und gewalttätiges Verhalten hinnehmen. Wer sich für unser Gemeinwohl einsetzt, verdient Respekt, Schutz und volle Rückendeckung. Jeder Übergriff auf einen Bediensteten ist zugleich auch ein Übergriff auf die Justiz und unseren Rechtsstaat. Wir müssen hinschauen und handeln. Mit der heutigen Sicherheitskonferenz rücken wir deswegen den wirksamen Schutz der Bediensteten vor Anfeindungen und Gewalt dauerhaft in den Mittelpunkt.“
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren wichtige Schutzmaßnahmen bereits umgesetzt, etwa für den Gerichtsvollzieherdienst mit der Anschaffung von stich- und schusssicheren Schutzwesten im Jahr 2023 sowie Reizstoffsprühgeräten im Jahr 2024. Für den Außendienst wurden zu Beginn dieses Jahres rund 1.400 mobile Alarmierungsgeräte ausgegeben, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Mit diesen kann in besonderen Gefahrensituationen ein stiller Alarm an die Polizei abgesetzt werden. Weitere Verbesserungen werden laufend geprüft. Ziel der Sicherheitskonferenz war es, das Bewusstsein und die Sensibilität für Gefahrensituationen im Dienst weiter zu schärfen und nachhaltige Schutzkonzepte zu entwickeln.
Expertinnen und Experten diskutierten, wie sich organisatorische Sicherheitskonzepte sinnvoll in den Arbeitsalltag der Bediensteten integrieren lassen. Führungskräfte spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie müssen bei belastenden Erlebnissen professionelle Hilfe anbieten und wirksame Nachsorge leisten. Dazu gehört es auch, jeden Vorfall zur Anzeige zu bringen. Bei den meisten Staatsanwaltschaften gibt es Schwerpunktdezernate für Straftaten gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger, die die strafrechtliche Verfolgung konsequent übernehmen können.
Als klares Bekenntnis soll im Nachgang zur Konferenz eine „Grundsatzerklärung gegen Gewalt“ in der Justiz verabschiedet werden. Sie wird jegliche Form von Gewalt, Bedrohung oder Anfeindung ausdrücklich verurteilen und den besonderen Wert der Arbeit der Justizbediensteten für eine funktionierende Demokratie unterstreichen.