Fluggesellschaft darf bei Online-Flugbuchungen nicht mehr mit CO₂-Kompensation werben
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Fluggesellschaft Eurowings verklagt, weil diese auf ihrer Website mit dem Slogan „Die Zukunft des CO₂-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt“ für eine CO₂-Kompensation geworben hatte.
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigte, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Werbung möglicherweise so verstehen könnten, dass der gesamte Flug klimaneutral sei. Eurowings hatte jedoch nicht darauf hingewiesen, dass beim Fliegen nicht nur CO₂, sondern auch andere klimaschädliche Gase entstehen.
Darüber hinaus bewarb Eurowings „Sustainable Aviation Fuel“ (SAF) als nachhaltig. Die Verbraucherzentrale kritisierte diese Werbung als irreführend, da der Eindruck entstehen könnte, SAF sei emissionsfrei.
Zuvor hatte das Landgericht Düsseldorf die Nutzung der Werbung als nicht irreführend eingestuft. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch das Urteil nicht und verbot die Verwendung des Slogans zur CO₂-Kompensation.
Sustainable Aviation Fuel darf jedoch weiterhin als nachhaltig beworben werden, da es im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen CO₂-Emissionen um mindestens 80 % reduziert und nicht als klimaneutral beworben wird.
Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter Eingabe des Aktenzeichens I-20 U 38/25 aufgerufen werden.
Presseerklärung des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: Pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de