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Quelle: Zoonar / Alexander Limbach

Flächendeckender digitaler Arbeitsbetrieb bei Gerichten und Staatsanwaltschaften seit Jahresbeginn

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 einen Meilenstein der Digitalisierung erreicht: Fristgerecht ist die elektronische Akte (E-Akte) an sämtlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt worden.

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Mit der E-Akte werden Gerichtsverfahren schneller und effizienter. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig entwickelt sich die Justiz zu einem modernen Arbeitgeber: Mobiles Arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie mehr Flexibilität entlasten die Beschäftigten spürbar. Die Einführung der E-Akte war einer der größten Umbrüche in der Geschichte unserer Justiz. Dass sie heute erfolgreich flächendeckend genutzt wird, ist vor allem den Menschen in der Justiz zu verdanken, die diesen Wandel engagiert mitgetragen und mitgestaltet haben. Ihr Einsatz sorgt dafür, dass Bürgerinnen und Bürger auch künftig auf eine leistungsfähige Justiz vertrauen können.“

Grundlage für die Elektronische Aktenführung in der Justiz ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Es verpflichtet Bund und Länder, spätestens ab dem 1. Januar 2026 Akten ausschließlich elektronisch zu führen. 

Der Startschuss für die E-Akte fiel bereits am 4. Oktober 2016 mit der Pilotierung im Zivilbereich am Landgericht Bochum. In den Folgejahren wurde die elektronische Akte schrittweise und flächendeckend eingeführt – in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in sämtlichen Fachbereichen, darunter Familien-, Betreuungs- und Nachlasssachen. Diese äußerst anspruchsvolle Umstellung auf digitales Arbeiten wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsgerichtshofs, der drei Oberlandesgerichte, der drei Generalstaatsanwaltschaften, des Landessozialgerichts, des Oberverwaltungsgerichts, der drei Landesarbeitsgerichte, der drei Finanzgerichte, der 30 Arbeitsgerichte, der acht Sozialgerichte, der sieben Verwaltungsgerichte, der 19 Landgerichte, der 19 Staatsanwaltschaften sowie der 129 Amtsgerichte gemeinsam und mit großem Engagement bewältigt.

Seit Beginn der Pilotierung wurden rund 10,7 Millionen elektronische Akten mit insgesamt etwa 800 Millionen Schriftstücken angelegt. Die Landespolizei hat im Laufe der eng mit der Justiz abgestimmten Pilotierung der elektronischen Akte bei der Polizei bereits eine Million Ermittlungsvorgänge elektronisch an die Justiz übersandt. Täglich werden über den elektronischen Rechtsverkehr in allen Bereichen circa 235.000 Sendungen verschickt beziehungsweise empfangen. Seit den Anfängen des elektronischen Rechtsverkehrs ist die Anzahl der Sendungen von 1,3 Millionen im Jahr 2018 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2025 wurden circa 53 Millionen Nachrichten verschickt beziehungsweise empfangen.