Gründen in 24 Stunden: Länder legen Konzept für vollautomatisierte Verwaltungsverfahren vor
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und das Ministerium der Justiz teilen mit:
Unternehmensgründungen sollen in Deutschland künftig deutlich schneller möglich sein. Die Wirtschaftsressorts aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern sowie das Justizministerium Nordrhein-Westfalen haben ein Detailkonzept für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz erarbeitet. Ziel ist, dass Verwaltungsprüfungen erstmals vollautomatisiert erfolgen können. Bescheide sollen in Sekundenschnelle erteilt werden. Die Umsetzung ist bis zum Ende der Legislatur im Bund geplant.
Das Konzept haben die Länder auf einer gemeinsamen Veranstaltung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung diskutiert.
Die Initiative knüpft an die Föderale Modernisierungsagenda (beschlossen auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025) von Bund und Ländern an. Das Bundeskanzleramt und die Ministerpräsidenten haben vereinbart, bis Ende 2026 ein Gesetz zu verabschieden, das Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Das Konzept stammt aus dem Projekt „Gründen in 24 Stunden“. Der Auftrag dafür wurde gemeinsam von der Bundesregierung und den Bundesländern im IT-Planungsrat im Juni 2025 beschlossen.
Mit den nun vorgelegten Eckpunkten und einem Detailkonzept für den Gesetzentwurf leisten die Länder konkrete Vorarbeit für die erforderlichen Änderungen im Bundesrecht. Nun muss der Bund als Gesetz- und Verordnungsgeber die rechtlichen Grundlagen für einen modernen digitalen Wirtschaftsverwaltungsvollzug schaffen.
Automatisierung statt Formular-Digitalisierung
Der Ansatz der Länder geht über die reine Digitalisierung von Anträgen hinaus. Ziel ist es, staatliche Entscheidungen in standardisierten Fällen automatisiert zu treffen. Grundlage sind klar definierte Prüftatbestände sowie digital verfügbare Registerdaten über die neue Datenautobahn National Once-Only-Technical-System.
Da ein großer Teil der Gründungen nach wiederkehrenden Mustern erfolgt, können nach Einschätzung der Länderministerien künftig bis zu 90 Prozent der Gründungsfälle vollständig automatisiert bearbeitet werden. Nur komplexe oder atypische Fälle würden weiterhin individuell geprüft.
Damit wird erstmals nicht nur der Antrag digitalisiert, sondern die staatliche Sachbearbeitung und Entscheidung selbst automatisiert. Voraussetzung hierfür ist eine Modernisierung zentraler bundesrechtlicher Regelungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Viele bestehende Vorschriften sind historisch gewachsen und nicht auf automatisierte Verfahren ausgelegt.
Rechtsstaat stärken – Bürokratie zielgenau automatisieren
Staatliche Verfahren sollen damit effizienter organisiert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen ermöglichen, dass rechtlich klar definierte Prüfungen automatisiert erfolgen können. Dabei soll das bestehende Schutzniveau erhalten bleiben. Statt Bürokratie durch die pauschale Streichung von Regeln zu reduzieren, geht der Ansatz weiter: Das Projekt setzt auf digitaltaugliches Recht und automatisierte Vollzugsprozesse.
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen: „Gründungen sind Motor für Innovation, Resilienz und Zukunftsfestigkeit. Wer heute ein Unternehmen startet, gestaltet aktiv die Zukunft aller – mit Mut, Ideen und Verantwortung. Deshalb schafft Nordrhein-Westfalen als einer der innovativsten Gründungsstandorte Deutschlands im Schulterschluss mit Berlin und Bayern bessere Bedingungen: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr digitale Lösungen. Unser Ziel ist klar: die Unternehmensgründung soll in Zukunft mit nur einem Antrag innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Das ist ein echter Paradigmenwechsel für den Standort Deutschland. Wir wollen, dass gute Ideen schneller Wirklichkeit werden – ob im Handwerk, in der Tech-Branche oder bei nachhaltigen Start-ups. Denn jede Gründung stärkt unsere Wirtschaft, schafft Arbeitsplätze und sorgt für neue Wertschöpfung.“
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen: „Gründerinnen und Gründer brauchen einen Staat, der Vertrauen schenkt und den Rücken stärkt. Mit dem Projekt ‚Gründung in 24 Stunden‘ machen wir den Weg in die Selbständigkeit einfach, schnell und digital. Wir verpassen der Gründung keinen bloßen neuen Anstrich, sondern verschlanken und beschleunigen den Prozess, indem wir Recht und Technik intelligent miteinander verbinden. Anzeigen, Anträge und Mitteilungen sollen vollständig digital mit wenigen Klicks erfolgen, Genehmigungen automatisiert und in kurzer Zeit erteilt werden. Ein Staat, der mitdenkt, spart Unternehmen Zeit und Geld. Mit weniger Bürokratie geben wir Startups echten Rückenwind, damit aus innovativen Ideen schneller wirtschaftliches Wachstum wird.“
Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin: „Deutschland steht wirtschaftlich vor immensen Herausforderungen. Genau deshalb brauchen wir eine neue Gründerzeit. Es gibt hierzulande überall Gründerinnen und Gründer, die gute Ideen haben und Arbeitsplätze der Zukunft schaffen wollen. Sie dürfen nicht länger durch Verfahren aus dem letzten Jahrhundert ausgebremst werden. Berlin liefert bereits: hier sind die Dienstleistungen, die für Gründungen notwendig sind, weitestgehend digitalisiert. Mit einem echten One-Stop-Shop und automatisierten Entscheidungen in Standardfällen wollen wir ein schnelles, bundesweit einheitliches Verfahren etablieren, das der heutigen Zeit gerecht wird. Der Aufbruch ist vorbereitet – jetzt ist der Bund am Zug, die gesetzlichen Grundlagen für diesen Neustart zu schaffen.“
Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: „Wer eine gute Geschäftsidee hat, soll nicht erst monatelang Formulare ausfüllen müssen. Schluss mit unnötigem Papierkram und langen Behördengängen. Mit der Gründung in 24 Stunden machen wir genau das möglich. Unser Ziel ist klar: weniger Bürokratie, mehr Unternehmergeist. Egal ob Handwerk, Start-up oder Mittelstand – jeder soll einfacher und vollständig digital gründen können. Denn gerade jetzt brauchen wir mutige Gründer. Deshalb packen wir das Thema entschlossen und richtig an.“
Hintergrund: Gründen in 24 Stunden
Der Gründungsprozess in Deutschland umfasst derzeit zahlreiche Behörden und Institutionen – darunter Gewerbeämter, Finanzämter, Registergerichte, Kammern und Sozialversicherungsträger. Verfahren laufen häufig getrennt, Daten müssen mehrfach angegeben werden und Nachweise werden manuell geprüft.
Das Projekt „Gründen in 24 Stunden“ verfolgt daher einen neuen Ansatz:
• Zusammenfassung aller Verfahren in einer digitalen „Wirtschaftsmeldung“
• automatisierte Prüfung von Standardfällen auf Basis vorhandener Registerdaten
• parallele Bearbeitung aller Verfahren (Finanzbehörden, Gewerbeämter, Berufskammern) und Koordinierung durch eine staatliche Backendplattform
• rechtssichere Bescheide in Echtzeit
Langfristiges Ziel ist ein vollständig digitaler und föderal arbeitsteiliger Gründungsprozess, bei dem Länder und Kommunen weiterhin ihre jeweiligen Zuständigkeiten wahrnehmen.