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Quelle: PantherMedia / Guenther Hold

Nordrhein-Westfalen bringt Reform für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit auf den Weg

Das Landeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen gebilligt und dem Landtag zur parlamentarischen Beratung übermittelt. Nach einer umfassenden Verbändeanhörung wurde der Entwurf nur noch geringfügig angepasst, um die Erreichbarkeit in der Fläche weiter zu stärken und Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen aufzugreifen. Ziel der Reform ist es, durch größere Einheiten die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit angesichts des demografischen Wandels und der fortschreitenden Digitalisierung langfristig zu sichern.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen reagiert mit den Strukturänderungen auf den Bedarf an robusteren Verwaltungsstrukturen in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, in den kommenden fünf Jahren die bislang oft sehr kleinen Arbeitsgerichte in mehreren Schritten zu größeren, zukunftsfähigen Standorten zusammenzuführen. In der zweiten Instanz werden die bisherigen drei Landesarbeitsgerichte auf zwei Bezirke konzentriert. Neben dem unverändert bestehenden und für Westfalen-Lippe zuständigen Landesarbeitsgericht Hamm werden die Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Köln zu einem Rheinischen Landesarbeitsgericht zusammengefasst.

Zugleich bleiben Bürgernähe und ein niederschwelliger Zugang zum Rechtsschutz Kernmerkmale der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen, denn sie wird auch zukünftig noch immer an 39 Standorten erreichbar sein. Künftig bestehen 15 Arbeitsgerichte sowie zwei Landesarbeitsgerichte. Darüber hinaus werden auswärtige Kammern an drei Standorten errichtet und nach einer Neustrukturierung in Zukunft an 19 weiteren Orten Gerichtstage abgehalten.

Umfangreicher Beteiligungsprozess 
Seit Sommer 2025 wurde ein strukturierter, mehrschrittiger „Bottom-up“-Beteiligungsprozess durchgeführt. In diese Gespräche waren Mitarbeitende, Wirtschaft, Verbände, Anwaltschaft und weitere Beteiligte einbezogen. Die Ergebnisse dieses Dialogs flossen unmittelbar in den aktuellen Gesetzentwurf ein.

Ergebnisse der Verbändeanhörung
Der Beteiligungsprozess und die Anhörung von Fachkreisen und Verbänden haben gezeigt, dass die Notwendigkeit einer Strukturreform grundsätzlich anerkannt wird. Die Rückmeldungen führten zu punktuellen Anpassungen am ursprünglichen Entwurf:

  • Erhalt des Gerichtstags Kleve: Um die Wege für Rechtssuchende in der Fläche kurz zu halten, wird der Standort Kleve als Gerichtstag des Arbeitsgerichts Duisburg fortgeführt.
  • Neuer Name in der zweiten Instanz: Das künftig gemeinsame Landesarbeitsgericht für die bisherigen Bezirke Düsseldorf und Köln wird die Bezeichnung „Rheinisches Landesarbeitsgericht“ führen, um der regionalen Identität Rechnung zu tragen.


Sicherheit für Beschäftigte und Bürger
Die Reform soll schrittweise bis zum Jahr 2031 umgesetzt werden. Für alle Bediensteten der Arbeitsgerichtsbarkeit besteht eine klare Job-Garantie; ein Abbau von Arbeitsplätzen im Zuge der Umstrukturierung ist ausgeschlossen.

Durch die Bildung größerer Einheiten mit in der Regel mindestens acht Richterplanstellen soll zudem sichergestellt werden, dass Personalausfälle besser kompensiert werden können und ein moderner IT-Support sowie die Ausweitung mobiler Arbeitsmöglichkeiten flächendeckend gewährleistet sind.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag von Nordrhein-Westfalen zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Justizminister Dr. Benjamin Limbach erklärt hierzu: „Ein verlässlicher Rechtsstaat ist gerade in existenziellen Situationen, wie sie arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oft darstellen, unverzichtbar. Mit der Zuleitung an den Landtag erreichen wir den entscheidenden Abschnitt auf dem Weg zu einer modernen Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Verbändeanhörung hat gezeigt, dass unser Kurs – starke, spezialisierte Einheiten bei gleichzeitiger Präsenz in der Fläche – der richtige Weg ist. Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen über einen Entwurf, der die Justiz fit hält für den laufenden demografischen Wandel und die digitale Arbeitswelt.“

Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie hier: https://www.justiz.nrw.de/arbeitsgerichtsbarkeit-der-zukunft