Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug

Die Hauptaufgabe der Lehrerinnen und Lehrer bei den Justizvollzugsanstalten ist die Erteilung von Unterricht im Rahmen von verschiedenen Maßnahmen der schulischen und der beruflichen Bildung. Schulabschlussbezogene Maßnahmen haben Abschlüsse der Sekundarstufe I oder II zum Ziel oder gehen verschiedenen Berufsausbildungen voraus.

Die Angehörigen des Pädagogischen Dienstes wirken darüber hinaus bei der Behandlung der Strafgefangenen und Untergebrachten zur Erreichung des Vollzugsziels (§ 1 StVollzG NRW) mit.

Voraussetzung für die Einstellung ist die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Pädagogik im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen, Karlstraße 104, 40210 Düsseldorf,
Tel.: 0211/16450-400, E-Mail: fb.paedagogik@jva-duisburg-hamborn.nrw.de.