
Europäische Zusammenarbeit der Justizbehörden
Um die Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in einem Europa ohne Grenzen zu gewährleisten, ist die europaweite Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden in den Mitgliedstaaten sowohl in Strafsachen als auch in Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen in Zivil- und Handelssachen unverzichtbar.
Im Vertrag von Maastricht wurde die Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden als neuer Tätigkeitsbereich der EU vereinbart, um nach dem Wegfall der Grenzkontrollen in Europa einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" zu schaffen.
Weder die Kriminalität und kriminelle Netze, noch zivil- und handelsrechtliche Rechtsstreitigkeiten machen allerdings an Staatsgrenzen halt, sodass eine grenzüberschreitende Kooperation erforderlich ist.
Die EU selbst darf nicht vor Ort eingreifen, Straftäter festnehmen oder gar Ermittlungen veranlassen, aber sie darf bei der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Verbrechen koordinierend und unterstützend tätig werden. Sie fördert im Justizbereich den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten durch das Europäische Justizielle Netz sowohl in Strafsachen wie auch in Zivil- und Handelssachen. Sie koordiniert grenzüberschreitende Ermittlungen durch EU-Einrichtungen wie Eurojust und die Europäische Staatsanwaltschaft.