Arbeitstherapie
Arbeit als Behandlungsmaßnahme
Die arbeitstherapeutische Beschäftigung der Gefangenen gehört zu den Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug.
Gefangene, die den Anforderungen regulärer Arbeitsplätze nicht genügen, aber ausreichend aufnahmefähig sind, sollen in arbeitstherapeutischen Maßnahmen auf ein geregeltes Arbeitsleben vorbereitet werden.
Ziel ist es, zunächst ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an der Maßnahme zu wecken oder zu fördern. Dabei sollen insbesondere soziale Fähigkeiten, ggf. unter Einsatz von Spielen, Sport u.ä., angesprochen werden.
Sie sollen lernen, sich mit den eher weniger komplexen Anforderungen kreativ und produktiv auseinanderzusetzten. Dies kann in Form gestalterischen oder handwerklichen Arbeitens geschehen (Holz, Metall, Ton, Leder, Farbe, Stoff usw.). Dabei werden grundlegende manuelle Fertigkeiten ebenso vermittelt wie die Fähigkeit, Schwierigkeiten im Arbeitsverhalten abzubauen. Mit zunehmender Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer können die erlernten Fähigkeiten im Anschluss unter produktionsähnlichen Bedingungen vertieft werden. Letztlich soll die Arbeitsfähigkeit der Gefangenen so weit hergestellt werden, dass eine Eingliederung in die üblichen Arbeitsprozesse möglich ist, sei es innerhalb der Anstalt oder nach der Haftentlassung in der Arbeitswelt.
In der letzten Phase der Arbeitstherapie, also dem Übergang von therapeutischer Beschäftigung hin zu einer tatsächlichen Arbeit, fertigen die Gefangenen beispielsweise Produkte, die von Bürgerinnen und Bürgern über die Online-Plattform „Knastladen" oder bei öffentlichen Veranstaltungen einzelner Justizvollzugsanstalten käuflich erworben werden können. Der „Knastladen" des nordrhein-westfälischen Justizvollzuges ist der bundesweit größte Online-Shop für Produkte aus Justizvollzuganstalten.