Maurer mauert eine Mauer
Quelle: Justiz NRW / M. Schütz

Beschäftigung von Gefangenen

Berufliche Integration = Rückfallprävention

Die Beschäftigung ist im Justizvollzug ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung der Gefangenen. Schulische und berufliche Bildung, Arbeit und arbeitstherapeutische Maßnahmen (Beschäftigung) dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach der Entlassung zu vermittelt, zu fördern oder zu erhalten.

Die Beschäftigung hilft den Gefangenen, den Alltag zu strukturieren, sich auf das Arbeitsleben außerhalb der Mauern und damit letztlich das Leben in Freiheit vorzubereiten.

Gefangene, die nicht an Maßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung teilnehmen, sind in der Regel in den Eigen- oder Versorgungsbetrieben der Justizvollzugsanstalten tätig. Der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen ist stets darum bemüht, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und die Verhältnisse in den Arbeitsbetrieben denen der freien Wirtschaft möglichst anzugleichen.