Aussichten RegisSTAR

Aussichten RegisSTAR

In diesem Bereich werden Sie über die geplante Weiterentwicklung von RegisSTAR informiert.

Das seit Mai 2014 in der Entwicklung befindliche Verfahren AuRegis wird RegisSTAR ablösen. Mit der bundesweiten Einführung des neuen Fachverfahrens wird die Vereinigung des AUREG-Verbundes (Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein) mit dem RegisSTAR-Verbund (der übrigen Bundesländer) vollzogen.

Zur Erreichung dieser Ziele wurden sogenannte Kernteams gebildet, die sich aus Mitarbeitenden des Softwareentwicklers Atos/Eviden sowie aus Personal aller Länder zusammensetzen. Koordiniert und begleitet wird die Arbeit dieser Teams durch die Verfahrenspflegestelle RegisSTAR. Das Projekt wird gesteuert durch den Projektlenkungsausschuss (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen und Niedersachsen). Die Projektleitung obliegt der Leiterin der Verfahrenspflegestelle RegisSTAR und Projektgruppe AuRegis. Sieverantwortet die operative Umsetzung des durch den Projektlenkungsausschuss erteilten Projektauftrages.

AuRegis wird seit dem 03.07.2023 am Amtsgericht Coesfeld pilotiert. Die Pilotierung eines weiteren Gerichts in Nordrhein-Westfalen ist für 2026 vorgesehen. Anschließend soll AuRegis sukzessive an allen Registergerichten in Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommen werden und RegisSTAR ablösen. Auch in den weiteren Bundesländern befinden sich eine Pilotierung und die schrittweise Einführung des neuen Registerfachprogramms in der Planungsphase. 

Im Hinblick auf die geplante Einführung des neuen Fachverfahrens AuRegis werden in RegisSTAR und den angeschlossenen Applikationen nur noch dringend notwendige Änderungen vorgenommen, die aufgrund neuer bzw. geänderter gesetzlicher und technischer Vorgaben aus nationalen oder europarechtlichen Bestimmungen erfüllt werden müssen oder die  sich aus der Rechtsprechung ergeben. In RegisSTAR wurden insoweit zuletzt Arbeiten aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG), des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sowie Anforderungen aufgrund der Umsatzsteuerreform umgesetzt. Darüber hinaus musste aufgrund des zum 01.01.2026 noch nicht abgeschlossenen Flächenrollouts von AuRegis, RegisSTAR für eine elektronische Aktenführung ertüchtigt werden. Die Einführung einer elektronischen Aktenführung bei den Registergerichten war aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ab dem 01.01.2026 erforderlich.

Die europäischen Handelsregister können Informationen zu in- und ausländischen Haupt- und Zweigniederlassungen sowie grenzüberschreitenden Umwandlungen wie Rechtsformwechsel, Spaltungen und Verschmelzungen teilen. Es wurde ein Nachrichtenaustausch implementiert, der das Eintragen von Daten zu ausländischen Zweigniederlassungen im deutschen Handelsregister technisch ermöglicht. Zudem sind die Voraussetzung zur Entgegennahme und Übermittlung von Dokumenten von und an ausländische Registerstellen sowie Übermittlungen zur Bekanntmachung im Registerportal und im Europäischen Justizportal über BRIS (Business Register Interconnection System) geschaffen worden. Hierfür werden sog. BRIS-Nachrichten aus dem Fachverfahren über den RSB (Register Service Bus) an die ECP (European Central Plattform) übermittelt. Es können zudem Unternehmensdaten (Company Details) und Dokumente von dem europäischen Portal bei den Registerstellen der Mitgliedstaaten abgerufen werden.

Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über sog. disqualifizierte Geschäftsführer wurde 2023 in RegisSTAR durch die Anbindung des Fachverfahrens an eine RSB-Schnittstelle und für ausländische Anfragen durch eine Schnittstelle des RSB an das Unternehmensregister umgesetzt.