Paragraph 41 des Juristenausbildungsgesetzes
Quelle: Justiz NRW

Ausbildungspläne

für Arbeitsgemeinschaften, bei Justizeinrichtungen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes, Ausbildungspläne für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

In Umsetzung des zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2021 sowie des Gesetzes zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit vom 17. Dezember 2021 waren die Ausbildungspläne zu überarbeiten. Die neuen Ausbildungspläne (Stand: 1. Mai 2022/1. Dezember 2022) finden Anwendung auf die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren, die am 1. März 2022 oder später eingestellt worden sind. Die Ausbildungspläne können hier abgerufen werden: