Netiquette für den X- (ehemals Twitter)/ Instagram-/ LinkedIn-Account und den YouTube Channel des Ministeriums der Justiz

Regeln für die Diskussion auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (JM) ist in den sozialen Netzwerken Twitter, Instagram, TikTok, LinkedIn und auf YouTube präsent. Wir laden Sie zum Dialog mit uns auf diesen Kanälen ein und freuen uns auf den gegenseitigen Austausch!

Wir bemühen uns, Anfragen, Kommentare und Nachrichten an Werktagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr zeitnah zu beantworten.

Wir bitten um einen verantwortungsbewussten, respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander und in diesem Sinne um Beachtung unserer Netiquette.

Netiquette
 

  •  Sachliche Diskussionen und eine respektvolle Diskussionskultur sind ausdrücklich erwünscht.
  • Unterlassen Sie Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede, Provokationen sowie Beiträge mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, hasserfüllten oder gesetzeswidrigen Inhalten.
  • Auch audiovisuelle Inhalte (z. B. Videos, Bilder, Emojis, Duette oder Reaktionen) müssen diesen Grundsätzen entsprechen.
  • Kommerzielle, werbliche oder spamartige Beiträge sind nicht gestattet.
  • Kommentare und Erwähnungen sollten einen sachlichen Bezug zum jeweiligen Beitrag oder zu den Aufgaben und Themen des Ministeriums der Justiz haben.
  • Bitte veröffentlichen Sie zu Ihrem eigenen Schutz keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in der öffentlichen Kommunikation.


Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen behält sich vor, Beiträge, die gegen diese Netiquette oder geltendes Recht verstoßen, zu löschen, zu verbergen oder Nutzerinnen und Nutzer bei wiederholten Verstößen von der weiteren Diskussion auszuschließen.
 

Darüber hinaus gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks.