
Grundsätze der Arbeitsgerichtsbarkeit
Aufbau, Geschichte, Organisation und Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit
Geschichte, Aufgaben, Organisation und Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist gemäß Art. 92, 20 Abs. 3 Grundgesetz Teil der rechtsprechenden Gewalt des Staates. Sie besteht aus drei Instanzen, den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Die Gerichte entscheiden im Wesentlichen über Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, ferner über Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungssachen sowie Tarif- und Arbeitskampfstreitigkeiten.
Verantwortlich: Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, Stand: 2025