Foto_von_der_Unterzeichnung_der_Inklusionsvereinbarung
Quelle: LSG NRW

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Abschluss der neuen Inklusionsvereinbarung für die Sozialgerichtsbarkeit

Am Landessozialgericht (LSG) ist am 3. Dezember 2024, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, die neue Vereinbarung zur Inklusion schwerbehinderter Menschen im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) unterzeichnet worden.

Dabei handelt es sich schon um die vierte Fortschreibung seit Dezember 2002. Damals konnte für die Sozialgerichtsbarkeit als erstem Justizzweig in NRW eine eigene Dienstvereinbarung zur Integration der behinderten Beschäftigten in allen Dienstzweigen abgeschlossen werden. Angelehnt an die Rahmen-Inklusionsvereinbarung für die gesamte Justiz NRW vom Dezember 2023, haben LSG-Leitung, Bezirkspersonal- und Richterräte und Bezirks-Schwerbehindertenvertretungen diese Vereinbarung bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit nun neu ausgehandelt. Damit haben die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner vielfältige Belange von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz aufgegriffen und zudem die Rolle der Schwerbehindertenvertretungen im Zusammenspiel mit allen anderen Beteiligten konkreter festlegt.

Zu den schwerbehinderten Menschen im Sinne der Vereinbarung gehören die Menschen, die im Sinne des SGB IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind (§ 2 SGB IX). Die Vereinbarung erfasst alle schwerbehinderten Beschäftigten, Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit NRW, einschließlich der auf Basis einer Abordnung oder sonstigen vergleichbaren Regelung vorübergehend in der Sozialgerichtsbarkeit tätigen schwerbehinderten Menschen. Die Sozialgerichtsbarkeit NRW hat zum Stichtag 31.03.2024 eine diesbezügliche Beschäftigungsquote von 9,09 %.

Vizepräsidentin des LSG Dr. Dörte Bergmann und Heinrich Schäfer als Haupt- und Bezirksvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen für den richterlichen Dienst dankten allen Mitwirkenden dafür, dass die Arbeit für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in allen Dienstzweigen auf aktuellem Rechtsstand und zukunftsbezogen geregelt werden konnte. Beide zeigten sich zuversichtlich, dass die neue Vereinbarung bis in jedes einzelne Gericht hinein die Beschäftigungssituation der betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf Dauer sichern und verbessern wird.