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Oberverwaltungsgericht bestätigt polizeiliches Messerverbot

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Die Polizei darf einem 18-jährigen Wuppertaler verbieten, in der Öffentlichkeit Messer und andere gefährliche Gegenstände mit sich zu führen. Dieses Verbot gilt für drei Jahre. Damit wurde ein entsprechender Beschluss des Polizeipräsidiums Wuppertal bestätigt. Der junge Mann hatte gegen das Verbot geklagt und war damit nicht erfolgreich.

Hintergrund der Entscheidung ist die Einschätzung, dass von dem Betroffenen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Er war wiederholt in Zusammenhang mit gewaltbereiten Gruppen strafrechtlich aufgefallen. Das Gericht hält es deshalb für gerechtfertigt, dass die Polizei eingreift, bevor etwas passiert. Denn im Fokus steht der Schutz von Leib und Leben anderer Menschen.

Das Gericht stellte außerdem klar: Die Polizei darf bei einer konkreten Gefahrenlage ein solches Verbot auch ohne eine spezielle gesetzliche Regelung aussprechen. Die bundesrechtlichen Regelungen zum Waffenbesitz ändern daran nichts.

Das Messerverbot ist Teil eines umfassenden Konzepts der Polizei Wuppertal zur Bekämpfung von Straßen- und Gewaltkriminalität. Laut Gericht ist es geeignet, angemessen und verhältnismäßig, zumal der Eingriff in die Rechte des Betroffenen als eher gering einzuschätzen sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter Eingabe des Aktenzeichens 5 B 579/25 (I. Instanz: VG Düsseldorf 18 L 1480/25) aufgerufen werden.

Presseerklärung des Oberverwaltungsgerichts NRW
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