Verwaltungsgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Ratsmitglieder der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden nicht zu spät über den Standort des Opern-Neubaus Am Wehrhahn informiert

29. August 2025

Die Stadtverwaltung hat die Ratsmitglieder rechtzeitig drei Tage vor der Ratssitzung im Juni 2024 über den Vorschlag informiert, den Opern-Neubau nunmehr Am Wehrhahn anstatt an der Heinrich-Heine-Allee zu realisieren. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute entschieden und damit die Klage der Ratsfraktion DIE LINKE sowie eines Ratsmitglieds der Fraktion gegen den Oberbürgermeister sowie den Rat der Stadt Düsseldorf abgewiesen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die kurzfristige Befassung des Stadtrates mit dem Standortwechsel ist aufgrund eines erst am 24. Juni 2024 eingegangenen Sachverständigengutachtens sowie des zeitlich befristeten Kaufangebots für das Grundstück Am Wehrhahn nicht zu beanstanden. Auch hatten die Ratsmitglieder noch ausreichende Vorbereitungszeit und Informationsmöglichkeiten. Weder die Ratsmitglieder noch die Fraktion können eine fehlende Einbindung der Bezirksvertretung und der Ausschüsse geltend machen. Die behaupteten Absprachen mit den Fraktionsspitzen anderer Parteien und eine damit eventuell einhergehende Ungleichbehandlung der Fraktionen ist vor Klageerhebung nicht hinreichend gegenüber dem Oberbürgermeister oder dem Rat gerügt worden.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Aktenzeichen: 1 K 6863/24