HS Justiz NRW
v.l.n.r.: Dr. Alexander Meyer, Dr. Daniela Brückner, Dr. Benjamin Limbach
Quelle: Justiz NRW

Fachhochschule für Rechtspflege wird Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

Neues Logo der HSJustiz NRW vorgestellt

Die Fachhochschule für Rechtspflege (FHR) Nordrhein-Westfalen trägt ab dem 3.10.2025 den Namen Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen. Die Umbenennung macht deutlich, dass die HSJustiz NRW mehr ist als ein Studienort für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger: Sie ist ein zentraler Bildungsstandort der Justiz in Nordrhein-Westfalen.

„Der neue Name unterstreicht den Anspruch unserer Hochschule, verschiedene Berufsfelder in der Justiz vom praxisnahen, dualen Studium über die kontinuierliche Fortbildung und Qualifizierung bis hin zur praxisbezogenen Forschung zu begleiten. Im Wettbewerb um die besten Köpfe vermittelt sie auch künftig wissenschaftlich fundiertes, anwendungsorientiertes Wissen und bereitet Studierende aus ganz NRW und vielen anderen Bundesländern gezielt auf ihre Laufbahn in der Justiz – in Rechtspflege, Strafvollzug und Amtsanwaltsdienst – vor.", betonte Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach anlässlich der Vorstellung des neuen Logos der HSJustiz NRW.

An den beiden Studienorten Bad Münstereifel und Essen werden jährlich zahlreiche Nachwuchskräfte der Justiz ausgebildet. Als Hochschule für angewandte Wissenschaften bietet die HSJustiz NRW drei duale Studiengänge an: Rechtspflege, Strafvollzug und Amtsanwaltsdienst. Der Studiengang im Fachbereich Strafvollzug bildet Beamtinnen und Beamte für derzeit 12 Bundesländer aus. Das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst erfolgt für Bedienstete aus bis zu 14 Bundesländern. Zudem umfasst das Portfolio zahlreiche Fortbildungen, Fachtagungen und Lehrkonzepte, die aktuelle Entwicklungen in Recht und Verwaltung aufgreifen. Die Hochschule setzt dabei auf Vielfalt, Chancengleichheit und moderne Lernmethoden – unterstützt durch spezialisierte Einrichtungen wie das Zentrum für IT und Mediendidaktik oder das Zentrum für Betriebswirtschaft.

"Der bisherige Name unserer traditionsreichen Hochschule suggerierte die Fokussierung auf ein Fach. Die Umbenennung in Hochschule der Justiz NRW erfolgt mit dem Inkrafttreten des neuesten Änderungsgesetzes zum Fachhochschulgesetz FHGöD NRW. Damit entspricht der Gesetzgeber auch dem ausdrücklichen Wunsch des Senats der Hochschule, welcher die Interessen der Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden vertritt. Die Rolle unserer Einrichtung im Justizsystem von Nordrhein-Westfalen wird mit dem neuen Namen klar hervorgehoben: als Ort, der in allen Bereichen wissenschaftliches Fundament und Praxisbezug miteinander verbindet.", erklärte Direktor Dr. Alexander Meyer.