Oberverwaltungsgericht in Münster
Quelle: Justiz NRW

Oberverwaltungsgericht NRW: Regionalplan Ruhr-Termin am 24.11.2025 aufgehoben

Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 24.11.2025 in den drei Verfahren betreffend den Regionalplan Ruhr ist aufgehoben worden. Grund dafür ist eine längerfristige Erkrankung des Be­richterstatters. Der 22. Senat hofft, dass die mündliche Verhandlung im 1. Quartal 2026 wird stattfinden können.

Der Kreis Wesel, die kreisangehörigen Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neu­kirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln (Aktenzeichen: 22 D 33/24.NE), Ei­gentümer von Grundstücken in Hünxe (22 D 261/24.NE) sowie ein am Niederrhein tätiges rohstoffgewinnendes Unternehmen (22 D 75/25.NE) wenden sich gegen den am 28.02.2024 öffentlich bekannt gemachten Regionalplan Ruhr. Ihre Normenkon­trollen richten sich in der Sache gegen bestimmte Planaussagen des Regionalplans sowie die zugehörigen zeichnerischen Festlegungen von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) für nicht-energetische Roh­stoffe (wie etwa Sand und Kies).

Aktenzeichen: 22 D 33/24.NE, 22 D 261/24.NE und 22 D 75/25.NE