Freiwillige Verlängerung der Dienstzeit von Richterinnen und Richtern
Das Kabinett hat gestern (28.10.) beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag einzubringen, mit dem es Richterinnen und Richtern ermöglicht werden soll, ihren Dienst zukünftig bis zum Eintritt des 69. Lebensjahres auszuüben.
Während die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen einheitlich bei 67 Jahren liegt, können Beamtinnen und Beamte unter näher bestimmten Voraussetzungen auch über das 67. Lebensjahr hinaus im Dienst bleiben. Richterinnen und Richtern ist dies bislang nicht möglich.
Minister der Justiz Dr. Limbach: „Richterinnen und Richter erwerben in ihrer Dienstzeit nicht nur wertvolle Berufserfahrung, sondern auch ein feines Gespür für Gerechtigkeit und ein sicheres Urteilsvermögen. Wer über Jahrzehnte Recht gesprochen hat, geht souverän mit schwierigen Situationen um und trifft Entscheidungen mit Augenmaß. Diese Kompetenz ist unbezahlbar und von ihr sollten Justiz und Gesellschaft auch über die Regelaltersgrenze hinaus profitieren, wenn eine Richterin oder ein Richter die Dienstzeit moderat und freiwillig verlängern möchte.“
Durch den Gesetzentwurf wird es Richterinnen und Richter ermöglicht, auf Antrag den Eintritt in den Ruhestand zukünftig bis zum 69. Lebensjahr hinauszuschieben, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Der Antrag soll außerdem der Mitbestimmung der Personalvertretungen der Richterinnen und Richter unterliegen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte Anfang Juli 2025 die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um auch in Nordrhein-Westfalen die Berufserfahrung und Expertise lebensälterer Richterinnen und Richter für die Justiz und im Interesse der Rechtschutzsuchenden besser als bislang zu nutzen.
Die Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf ist inzwischen abgeschlossen und hat zu keinen wesentlichen Änderungen geführt. Die Landesregierung hat heute beschlossen, den Gesetzentwurf nunmehr beim Landtag einzubringen.