Landesarbeitsgericht Hamm: Terminankündigung - Rechtmäßigkeit von arbeitgeberseitigen Weisungen an einen Chefarzt eines Klinikums im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen
In dem beim Landesarbeitsgericht Hamm unter dem Aktenzeichen 18 SLa 685/25 geführten Berufungsverfahren findet am Donnerstag, 5. Februar 2025, 12:15 Uhr, Saal 6 eine mündliche Verhandlung statt.
Der Kläger wendet sich gegen ihm arbeitgeberseitig erteilte Weisungen. Danach ist es ihm - abgesehen von engen Ausnahmefällen - nicht gestattet, in der Klinik Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, und seine bereits erteilte Nebentätigkeitserlaubnis wird dahingehend konkretisiert, dass von der Erlaubnis die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht umfasst ist.
Das Arbeitsgericht Hamm (Gerichtstag Lippstadt) hat die Weisungen für rechtmäßig erachtet und die Klage mit Urteil vom 8. August 2025, Aktenzeichen 2 Ca 182/25, abgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung des Klägers.
Medienvertreter und Journalisten werden gebeten, sich bis zum 5. Januar 2026, 12:00 Uhr für die mündliche Verhandlung anzumelden. Dabei soll auch angegeben werden, ob Ton-, Foto- und Filmaufnahmen kurz vor der Verhandlung geplant sind und in welcher Anzahl Sitzplätze benötigt werden.
Die Anmeldung kann ausschließlich per E-Mail unter Vorlage einer Kopie eines gültigen Presseausweises oder einer Auftraggeberbestätigung über das Postfach des Landesarbeitsgerichts Hamm unter verwaltung@lag-hamm.nrw.de erfolgen.
Die Durchführung eines förmlichen Akkreditierungsverfahrens sowie die Gestattung von Ton- und Bildaufnahmen nur im Rahmen einer Pool-Lösung bleibt, abhängig von der Anzahl der Anmeldungen, vorbehalten.