Generalstaatsanwaltschaft
Quelle: Justiz NRW

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Anklage wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Islamischer Staat“ - „IS“) u.a.

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 5. Januar 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen eine 34-jährige Angeschuldigte, die über die deutsche und libanesische Staatsangehörigkeit verfügt, aus Herne erhoben.

Sie ist hinreichend verdächtig, sich im Zeitraum von 26. September 2015 bis Oktober 2017 als Mitglied des "IS" betätigt zu haben, indem sie gemeinsam mit dem ihr nach islamischem Ritus angetrauten, inzwischen verstorbenen, Ehemann in den Irak und nach Syrien gereist sei und sich dort dem "IS" angeschlossen habe. Während ihr Ehemann sich dort an Kampfhandlungen der Vereinigung beteiligt haben soll, habe sie die Haushaltsführung und Betreuung der gemeinsamen mitgereisten minderjährigen Kinder übernommen. Die Angeschuldigte soll ferner im Umgang mit Waffen geschult worden sein und auch zugelassen haben, dass ihre minderjährigen Kinder im Umgang mit Waffen vertraut gemacht werden. Darüber hinaus soll die Angeschuldigte vom „IS“ – zumindest 25. Februar 2026 in der Zeit von März bis Juni 2016 – vier Zahlungen in Höhe von jeweils 200,00 US-Dollar erhalten haben.

Zudem wird ihr vorgeworfen, billigend in Kauf genommen zu haben, dass die Wohnung in Syrien, in der sie mit ihrer Familie lebte und durch den „IS“ gestellt wurde, z vor unrechtmäßig in Besitz genommen oder durch Beschlagnahme widerrechtlich a geeignet worden war.

Im Oktober 2017 soll ihr Ehemann bei einem US-Drohnenangriff getötet worden sein. Die Angeschuldigte verließ mit ihren Kindern das Kriegsgebiet und wurde zunächst wegen illegaler Einreise in der Türkei festgenommen und inhaftiert. Das Rückführungszentrum konnte sie im April 2018 verlassen. Im Februar 2019 reiste die Angeschuldigte mit ihren Kindern wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein.

Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) ist, ebenso wie Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 VStGB) mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht. Die Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entsche den, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Wiese
Oberstaatsanwältin