Oberverwaltungsgericht NRW: Jahrespressegespräch 2026
Im Jahr 2025 sind in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit mehr Verfahren eingegangen als in den Vorjahren, auch im Asylrecht. „Angesichts steigender Fallzahlen erweisen sich die seit Mitte 2024 an allen sieben Verwaltungsgerichten schrittweise eingeführten reinen Asylkammern als Erfolgsmodell“, erklärte Präsident Dr. Carsten Günther beim heutigen Jahrespressegespräch. „Diese hoch spezialisierten Spruchkörper sind ein sehr effektives Mittel zur beschleunigten Bearbeitung der Verfahren.“ Trotz der höheren Belastung ist - nicht nur im Asylbereich - in der gesamten Gerichtsbarkeit die Zahl der abgeschlossenen Verfahren gestiegen und die Dauer der Verfahren gesunken. „Das ist eine wirklich gute Nachricht für die Rechtsschutzsuchenden“, betonte Präsident Dr. Carsten Günther.
Die Anzahl neuer Verfahren ist an den sieben Verwaltungsgerichten im Vergleich zum Vorjahr um rund 20 % und im Fünfjahresvergleich um etwa 36 % gestiegen. In absoluten Zahlen bedeutet dies einen Eingang von insgesamt rund 70.200 Verfahren im vergangenen Jahr (2024: 58.600, 2021: 51.700). Diese Zunahme ist nicht nur auf neue Asylverfahren zurückzuführen. Beim Oberverwaltungsgericht sind im letzten Jahr insgesamt 6.500 neue Verfahren eingegangen, das sind 15 % mehr als im Vorjahr. Die starke Zunahme von Verfahren in der ersten Instanz lässt erwarten, dass die Anzahl der Rechtsmittelverfahren am Oberverwaltungsgericht auch im laufenden Jahr zunehmen wird. Die Dauer der Verfahren ist gleichwohl gesunken. So konnten Hauptsacheverfahren im vergangenen Jahr im Durchschnitt an den Verwaltungsgerichten nach rund 12 Monaten und am Oberverwaltungsgericht nach etwa 10 Monaten abgeschlossen werden. Dr. Carsten Günther: „Die Gerichte sind bemüht, die Verfahrenslaufzeiten noch weiter zu verbessern, weil nicht nur die hohe inhaltliche Qualität der Entscheidungen, sondern auch der zügige Abschluss der Verfahren zu einem effektiven Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger des Landes beiträgt.“
Die Anzahl neuer Asylverfahren ist an den sieben Verwaltungsgerichten im Jahr 2025 auf rund 30.800 gewachsen, das ist ein Anstieg von 16 % gegenüber dem Vorjahr und gut 120 % im Fünfjahresvergleich (2024: 26.500, 2021: 13.800). Am Oberverwaltungsgericht sind im vergangenen Jahr rund 2.300 neue Asylverfahren eingegangen. Das sind etwa 40 % mehr als im Jahr zuvor. Trotzdem konnten auch im Asylbereich die Verfahrensdauern deutlich verringert werden. An den Verwaltungsgerichten sanken sie auf durchschnittlich 12,6 Monate in Hauptsachen ‑ eine Halbierung gegenüber 2021. In den vier regelmäßig evaluierten reinen Asylkammern, die zum 01.08.2024 sowie zum 01.01.2025 an vier verschiedenen Verwaltungsgerichten eingerichtet worden sind, lag die durchschnittliche Dauer von Asylhauptsacheverfahren mit knapp 7 Monaten deutlich darunter (Stand 31.01.2026). Am Oberverwaltungsgericht sank im Jahr 2025 die Asylverfahrensdauer auf nur noch 6,6 Monate. Das ist der niedrigste Wert seit 2019.
Die Mitte 2024 begonnene Einrichtung von spezialisierten Asylspruchkörpern hat die effektive Bearbeitung der Asylverfahren gefördert. Insgesamt gibt es bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen derzeit zwölf reine Asylkammern. Der Haushaltsgesetzgeber hat die Einrichtung von neun dieser Kammern durch zusätzliche Stellen ermöglicht. Hinzu kommt die Eigeninitiative der Verwaltungsgerichte, die durch Restrukturierungen weitere reine Asylspruchkörper möglich gemacht haben. Zuletzt konnte so zum Jahresbeginn 2026 an jedem der sieben Verwaltungsgerichte eine weitere reine Asylkammer ihre Arbeit aufnehmen. Zusätzlich werden in den Kammern, die primär für andere Fachgebiete zuständig sind, Asylverfahren bearbeitet. Auch beim Oberverwaltungsgericht konnte dank weiterer Personalmittel zum 01.01.2026 mit dem 23. Senat erstmals ein reiner Asylsenat eingerichtet werden. „Wir sind sehr froh über die neuen Stellen. Allerdings sind sie noch kein adäquater Ausgleich für die starken Verfahrenszuwächse, die nicht nur im Asylrecht zu verzeichnen sind“, erklärte Präsident Dr. Carsten Günther. „Das Konzept reiner Asylspruchkörper ist jedenfalls sehr effektiv und wird von der Richterschaft sowie den Präsidien der Gerichte getragen. Die Richterinnen und Richter sowie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen die Aufgabe hoch motiviert und engagiert an und tragen so zum Erfolg des Konzepts bei. Oberstes Ziel der Verwaltungsgerichte bleibt es, Rechtsschutz in gewohnt hoher Qualität und dabei möglichst zügig zu gewährleisten.“