Verwaltungsgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Besitzeinweisung CO-Pipeline: Klagen der Städte Erkrath, Langenfeld und Düsseldorf überwiegend erfolgreich

Das Land hat der seinerzeitigen Bayer Material Science AG und heutigen Covestro AG aus Leverkusen im Jahre 2007 zu Unrecht ermöglicht, diverse Grundstücke für den Bau und den Betrieb der CO-Pipeline vor Einleitung und Abschluss des eigentlichen Enteignungsverfahrens und der Eigentumsübertragung in Besitz zu nehmen. Das hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestellten Urteilen vom 26. Mai 2026 entschieden und den Klagen der Städte Erkrath, Langenfeld und Düsseldorf gegen die Besitzeinweisungsbeschlüsse der Bezirksregierung Düsseldorf weitgehend stattgegeben.

Zur Begründung hat das Gericht maßgeblich darauf abgestellt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf das ihr durch das Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz (EEG NRW) eingeräumte Ermessen weder erkannt noch ausgeübt hat.
§ 37 Absatz 1 Satz 5 EEG NRW sieht vor, dass die Enteignungsbehörde dem Träger des Vorhabens eine Frist setzen kann, bis zu deren Ablauf ein Enteignungsantrag gestellt sein muss. Mit dem Zweck dieser Norm, den durch die Besitzeinweisung belasteten Eigentümer vor einer (in zeitlicher Hinsicht) unverhältnismäßigen Inanspruchnahme seines Eigentums durch die auf Vorläufigkeit angelegte Maßnahme der Besitzeinweisung zu schützen, hat sich die Bezirksregierung nicht befasst. Bei der hier vorliegenden Besitzeinweisung zu Gunsten eines privatwirtschaftlichen Unternehmens hätte die Enteignungsbehörde von einer Fristsetzung nicht vollständig absehen dürfen. Denn ohne eine solche Koppelung von Besitzeinweisung und Enteignungsantrag kann sie auf das Handeln einer derartigen Vorhabenträgerin keinen hinreichenden Einfluss (zum Schutz des belasteten Eigentümers) nehmen.

Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet. 

Das Urteil in dem Verfahren der Stadt Erkrath wird in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes nrwe.de veröffentlicht.

Aktenzeichen: 3 K 3921/07 (Erkrath), 3 K 5268/07 (Düsseldorf) und 3 K 446/08 (Langenfeld)