Verwaltungsgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Mitgliedsbeiträge der Apothekerkammer Nordrhein rechtswidrig

Beitragsbescheide der Apothekerkammer Nordrhein aus den Jahren 2021 und 2022 sind rechtswidrig. Das hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit soeben verkündetem Urteil entschieden und damit der Klage eines Apothekers aus Düsseldorf im Wesentlichen stattgegeben. Das Gericht hält die Rücklagenbildung in der Haushaltsplanung der Apothekerkammer für rechtswidrig.

Maßgebend für die gerichtliche Entscheidung sind die folgenden rechtlichen Erwägungen: Den Apothekerkammern ist die Bildung von Vermögen verboten, das zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benötigt wird. Bei der jährlichen Aufstellung des Haushaltsplanes muss eine Kammer eine Prognose über den voraussichtlichen Finanzmittelbedarf treffen, der insbesondere durch Mitgliedsbeiträge aufzubringen ist. Der Bildung von Rücklagen sind rechtliche Grenzen gesetzt: Rücklagen müssen durch einen sachlichen Zweck gerechtfertigt sein; bei der Haushaltsplanung ist das Gebot der Schätzgenauigkeit zu beachten. Die gerichtliche Kontrolle der Haushaltspläne der Apothekerkammer Nordrhein für die Beitragsjahre 2021 und 2022 hat ergeben, dass die Kammer diesen Anforderungen nicht gerecht geworden ist. Den Protokollen der Kammerversammlung lässt sich kein Hinweis darauf entnehmen, dass die Versammlung Überlegungen zur Höhe der allgemeinen Rücklage angestellt hätte, die auf 3.000.000 Euro festgesetzt worden war. Nicht erkennbar ist, dass die Festsetzung jeweils Ergebnis einer individuellen Prognose über bestehende Finanzierungsrisiken im jeweiligen Haushaltsjahr war. Erforderlich ist eine konkrete, transparente und objektiv nachvollziehbare Risikoprognose, an der es fehlt.

Gegen das Urteil ist die Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich, die das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat.

Aktenzeichen: 20 K 5583/21