
Oberlandesgericht Hamm: Verhandlung Samir Arabi gegen Arminia Bielefeld (8 U 20/24)
Im Verfahren zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer von Arminia Bielefeld, Samir Arabi, und der DSC Arminia Bielefeld Management GmbH sind die Parteien am heutigen Verhandlungstag einem Vergleichsvorschlag des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm gefolgt. Damit ist das Verfahren beendet.
Hintergrund des Zivilverfahrens waren Ansprüche, die der ehemalige Geschäftsführer auf sogenannte Punktprämien für den Zeitraum zwischen seiner Freistellung im März 2023 und dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist Ende Juni 2024 geltend gemacht hatte, in diesem Verfahren allerdings beschränkt auf die Punktprämien für den Rest der Zweitligasaison 2022/2023 in Höhe von insgesamt 42.900 € brutto nebst Zinsen. Das Landgericht hatte der Klage in erster Instanz voll stattgegeben und die DSC Arminia Bielefeld Management GmbH hiergegen Berufung eingelegt. Nach eingehender Anhörung durch den Senat schlossen die Parteien auf Vorschlag des Senats einen Vergleich, der die Zahlung eines Betrags in Höhe von 40.000 € brutto an den ehemaligen Geschäftsführer vorsieht. Mit dem Vergleich sind auch die nicht verfahrensgegenständlichen Ansprüche des ehemaligen Geschäftsführers auf Punktprämien für die Zeit von Arminia Bielefeld in der 3. Fußballliga in der Saison 2023/2024 in einer Größenordnung von 33.000 € brutto mit erledigt worden.
Daniel Große-Kreul
Pressedezernent